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die eine in drei, die andere in zwei populi gespalten ist, so liegt
us allerdings sehr nahe, das eine als eine Folge des anderen an-
zusehen und uns die Sache so zu denken, dass Augustus bei der
Neuschaffung des Bundes ausnahmslos diejenigen Gemeinden auf-
nahm oder beliess, die bis dahin Mitglieder gewesen waren oder
als solche gegolten hatten, dass aber, da eine von diesen jetzt in
drei, eine andere in zwei gespalten war, aus den zwölf Gemeinden
fünfzehn wurden.

Ist diese Erklärung richtig, so wäre in dem Etrurien der so
und so viel populi bei der Neubelebung der Bestand im Grunde
gar nicht geändert worden; aber auch im anderen Falle wären die-
jenigen, die früher Mitglieder waren, es alle geblieben und die Ver-
änderung hätte sich auf den Zutritt von verhältnissmässig wenig
neuen Mitgliedern beschränkt. Damit ist im Wesentlichen der Be-
stand des etrurischen Bundes durch etwa ein halbtausend Jahre
ermittelt, mittelst eines Materials, das nicht vollständig ist, aber
doch, wie ich darzulegen versucht habe, zu begründeter Beweis-
führung ausreicht. Dass eine so lange Zeit hindurch der Bestand
des Bundes sich im Ganzen nicht geändert hat, erklärt sich dadurch,
dass er keine politische Bedeutung mehr hatte, sondern nur eine
religiöse. Das scheint schon für die Zeit zu gelten, seit der wir
überhaupt zuverlässige Nachrichten über die Mitgliedschaft haben,
a'so seit Etrurien endgültig unter römischen Einfluss gekommen
war (nach der Unterwerfung im Anfange des dritten Jahrhunderts
v- Chr.). Von irgend einer gemeinsamen Thätigkeit Etruriens seit
dieser Zeit hören wir nur in dem angeführten Berichte des Livius
über die Unterstützung des Consuls Scipio durch die Populi Etru-
i'iens. Es ist dies augenscheinlich ein gemeinsamer Beschluss ge-
wesen, durch welchen das zur Ausrüstung für die Fahrt nach Afrika
Nöthige in angemessener Weise auf die einzelnen Populi vertheilt
wurde. Aber wenn auch diese Thätigkeit gewissermassen eine poli-
tische genannt werden kann, so kann doch das Band, das damals
die Populi vereinigte, kein politisches gewesen sein, schon wegen
der verschiedenen staatsrechtlichen Stellung der einzelnen. Von den
acht Populi, die Livius nennt, bestand die Mehrzahl sicher aus
Städten, die zu Rom im Bundesverhältnisse standen, aber von den
Caeriten nimmt man, so viel ich weiss, ausnahmslos an, dass sie
damals als Bürger zweiter Classe zu der römischen Gemeinde ge-
borten, und für die Tarquinienser hat Beloch (der italische Bund
 
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