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S. 69), dem ich mich angeschlossen habe (C. I. L. XI S. 510), aus
guten' Gründenss) dasselbe angenommen. Dass aber in der Kaiser-
zeit das Gemeinsame der 12 oder 15 altetruskischen Städte inner-
halb der jetzt sich auf etwa 50 belaufenden Städte oder politischen
Bezirke der Region Etrurien nur etwas Religiöses war, ist selbst-
verständlich -6). Aber dies ist natürlich nicht massgebend für die
Bedeutung des Bundes in der Zeit, da der etruskische Stamm von
den Römern unabhängig war. Wenn Livius die gemeinsame reli-
giöse Feier schon für diese Zeit angibt, so kann dieselbe von ihm
aus den Verhältnissen späterer Zeit entnommen sein, ist aber ohne-
hin auch für die älteste Zeit wahrscheinlich. Indess wird die reli-
giöse Gemeinschaft in römischer Zeit nur ein Rest der früheren
politischen Gemeinschaft gewesen sein, und aus dem Bestand jener
wird man auf diese Rückschlüsse machen dürfen. O. Müller hat
dargelegt, dass nach der Ansicht der uns erhaltenen Schriftsteller
der Bund so beschaffen war, dass ganz Etrurien in die Gebiete
der zwölf Städte zerfiel27), nicht etwa dass neben den zwölf Städten
es innerhalb Etruriens auch andere unabhängige Städte gab , die
nur nicht im Bunde stimmberechtigt waren. Wenn 0. Müller dann
Bedenken hat, weil er bei der Zählung 17 Städte fand, und die
Aushülfe versucht, dass einzelne populi verschiedene iröXeic; inne-
gehabt hätten, die sonst selbständig gewesen wären, aber gemein-
sam eine Stimme im Bunde gehabt hätten, so sind wohl Müller's
Bedenken durch das, was ich oben über die Liste gesagt habe,
unmittelbar oder mittelbar grossentheils gehoben worden. Es wird
demnach was wir gefunden haben, auch verwerthet werden können,

") Zu denselben gehört, dass zum J. 544 d. St. aus Tarquinii nach Eom
ein Prodigium gemeldet wurde (Liv. 27, 4, 14).

26) Auf die Frage, in welchem Verhältnisse die 15 Gemeinden und in wel-
chem die übrigen der Region Etrurien oder der späteren Provinz Tuscien zu dem
wenigstens in der späteren Kaiserzeit in Volsinii (nämlich dem neueren, das nach
der Zerstörung des alten Volsinii von den Römern an dem später danach genannten
See angelegt war) gefeierten Feste gestanden haben mögen, will ich hier nicht
eingehen.

2?) Das steht am bestimmtesten bei Dionysius 6, 75: Tuppnviav äizaaav £i?
oujoeKö. veveLxriiaevnv r)Y6MOvia?, aber auch bei Livius. Und wenn bei Strabo
5, 4, 3 p. 242 anscheinend Polybius in Campanien von den Etruskern zwölf Städte
gegründet sein lässt, so muss er doch auch gemeint haben, dass das Heimatsland,
von dem man sich diese Verhältnisse entleimt dachte, im Ganzen zwölf unab-
hängige iröXeii; gehabt habe.
 
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