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144

Schliesslich bemerke ich, dass wir selbstverständlicher Weise
über die in medio genannten und mit Millienzahlen versehenen Orte
sicherer urtheilen könnten, wenn wir die Topographie der betref-
fenden Gegenden genauer kennten. Dann würde auch jeder Zweifel
schwinden, ob jene Orte wirklich so genannt wurden, wie dies im
Itinerar geschieht. Allein nur für die Strecke Scythopolis—Neapolis
kennen wir m. W. das Material genauer, und gerade hier ist das
Itinerar (p. 197 Wess.) verdorben, so dass wir die in medio-Statiov
nicht mit den übrigen an jener Strasse gelegenen Oertlichkeiten zu-
sammenstellen können.

2. Zu S. 133, Z. 21:

Ich gestatte mir indess nicht, als ob ich dies zur Widerlegung
der Salamon'schen Hypothese für nöthig erachtete, auf die beachtens-
wertbe Uebereinstimmung zweier von Ortvay nicht herangezogenen
Quellen mit den Angaben des Itinerars und der Tabula Peutinge-
riana hinzuweisen, nämlich mit den allerdings arg verderbten und
verstümmelten Angaben der ravennatischen Erdbeschreibung über
die Donaustrasse Pannoniens und den Reihen der (sämmtlich an)
Donauufer gelegen zu denkenden) Städte und Castelle, die sich in
der Notitia dignitatum, occ. c. 32 — 34 finden. Ich bemerke noch,
dass ich dieselben in eine Reihe zusammengezogen habe, jedoch
alle Orte, deren Einreihung in die Liste auf Grund der Angaben der
Notitia dignitatum nicht mit voller Gewissheit sich durchführen liess,
ausschied, und dass ich die im Itinerar als in medio gelegen be-
zeichneten Orte mit einem Sternchen versah. — Dass ich die von
Ptolemaeus als Uferstädte bezeichneten Orte gleichfalls aufnahm,
wird der Kundige gewiss billigen; nur bei XepTÖßoAoc; habe ich,
C. Müllers Wink folgend, die Reihenfolge des griechischen Gewährs-
mannes verlassen. Eines sonstigen Commentars bedarf diese Liste
nicht, deren Zweck lediglich der ist, den Ausfall der ausführlichen
Darlegungen Herrn Dr. Ortvays über die Zusammengehörigkeit und
strenge Abfolge der im Itinerar mit Entfernungsangaben oder dem
Zusätze in medio versehenen Orte zu ersetzen 1ÜJ:

und u6Ai<; ev Tili ueaui (aüxevi ergänzt m. E. unnöthig C. Müller) fj övoua 'Axop«i
c. 108 TT£Tpcc<; 6 uiKpö; bis XefJpövnaoi; 'AxiAioe; 1 Tagfahrt, ev 6e Tili ueöq)
TTeTpavToi; Kai Xe${>ovr\Gov eiai vfjaoi 'Anbuuvia Kai * TTXaTeiai.

10) Eine ähnliche Liste hat, was ich erst nach dem Abdrucke obiger Zeilen
bemerkt habe, bereits Böcking zu den angeführten Stellen der Notitia dignitatum
entworfen.
 
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