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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 12.1888

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Kenner, Friedrich von: Römische Goldbarren mit Stämpeln, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12269#0016
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tinopolis zu Grunde liegt, das nicht vor dem Jahre der Einweihung
dieser Stadt (330) in Anwendung gekommen sein kann; anderer-
seits verschwindet die Sigle SIRM von den Münzen zur Zeit des
Kaisers Valens (er starb 378); die Münzstätte Sirmium scheint
damals aufgelassen worden zu sein und wird auch in der Notitia
dignitatum thatsächlich nicht mehr aufgeführt.

Es handelt sich also um die Epoche zwischen 330 und 378.

Der andere Bildstämpel stellt nach der Uebung jener Zeit
zwei ältere und einen noch in jugendlichem Alter stehenden Au-
gustus, erstere grösser, letzteren kleiner dar. In der gedachten
Epoche gibt es nun nur eine Regierung, auf welche jene drei Kaiser-
bilder bezogen werden können, jene Valentinians L, der im Jahre 364
mit 43 Lebensjahren Augustus wurde und sofort seinen Bruder
Valens, damals 36 Jahre alt, zum Mitaugustus für den Orient und
im Jahre 367 auch seinen damals achtjährigen Sohn Gratianus zum
Augustus ernannte. Da Valentinian 375 starb, werden die Jahre
367 bis 375 als die Zeit der Abstämpelung unserer Barren be-
stimmt werden können.

Eine Vergleichung der Combinationen der einzelnen Stämpel
untereinander führt zu folgenden Ergebnissen.

Nur einer von ihnen, jener des Lucianus (Nr. 1), findet sich
auf allen ganzen Barren, welche allein hier in Betracht kommen,
er kehrt unverändert immer wieder, wogegen die anderen Schrift -
stämpel (2 bis 5), die neben ihm angewendet werden, wechseln.
Schon dies ist ein Zeichen, dass jener der wichtigere, der Haupt-
stämpel ist, während letztere eine secundäre Bedeutung haben und
als Nebenstämpel betrachtet werden müssen. In der That enthält
er die wichtigste Aussage bezüglich der Barren, die Bestätigung
der Reinheit des Goldes, die übrigen bezeugen nur die Echtheit
der Feinhaltsmarke.

Da letztere erst von Schriftstämpeln allein (I bis IV), dann
von Schrift- und Bildstämpeln (XVI), endlich von Bildstämpeln
allein (XIV, XV, XVII) begleitet wird, müssen auch die letzteren
den Nebenstämpeln zugerechnet werden, d. h. sie dienten ebenso,
wie die Siegel des Flavianus, Quirillus und Dionisus, dazu, die
Echtheit der Marke des Lucianus zu bestätigen.

Der Wechsel der Nebenstämpel, mögen sie aus Schrift oder
Bild oder aus beiden bestehen, hat sich in nachweisbarer chrono-
logischer Aufeinanderfolge vollzogen. Die älteste Combination
 
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