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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 12.1888

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Kenner, Friedrich von: Römische Goldbarren mit Stämpeln, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12269#0017
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ist augenscheinlich jene der Feinhaltsmarke (Nr. 1) mit dem Neben-
stämpel des Flavianus (Nr. 2), die sich auf den Barren I bis IV
zeigt. Die zweite, nächstjüngere Combination verbindet die Fein-
haltsmarke mit dem Nebenstämpel des Quirillus und Dionisus (Nr. 3,
Bruchstück XII); der Zusammenhang mit der älteren Art der
Gegenzeichnung ist durch die Palme angedeutet, deren sich sowohl
Flavianus als auch Quirillus und Dionisus bedienen. Ob schon
damals die Bildstämpel als weitere Nebenstämpel aufgenommen
worden seien, lässt sich mit Bestimmtheit nicht sagen, da für die
zweite Combination nur ein Bruchstück, nicht eine ganze Barre
zur Verfügung steht.

Sicher war dies aber bei der nun folgenden dritten Com-
bination der Fall; wir finden in der Barre XVI neben der Fein-
haltsmarke und neben dem Stämpel des Quirillus und Dionisus das
Dreikaisersiegel und jenes von Sirmium. Die beiden eben genannten
Beamten führen gleichzeitig nicht mehr die Palme, sondern den
Stern als Wappen.

Endlich schliesst sich daran eine vierte Combination, welche
neben der Feinhaltsmarke nur mehr die beiden Bildsiegel verwendet
(Barren XIV, XV, XVII). Deutlich zeigt sich der Uebergang aus
der vorletzten in die letzte Art in dem Bruchstücke XVIII, in
welchem, wie schon erwähnt, das Kaisersiegel über einen Neben-
stämpel mit Schrift aufgeschlagen wurde. Von den beiden Bild-
stämpeln ist ferner jener mit den drei Kaiserbüsten für den vor-
nehmeren geachtet worden; einen deutlichen Beweis hiefür liefert
die Barre XVII, auf welcher ausser der Feinhaltsmarke nur das
Dreikaisersiegel erscheint; wäre letzteres für weniger wichtig als
das Amtssiegel gehalten worden, so würde man eben dieses,
nicht jenes in Anwendung gebracht haben. Wenn also gleich die
beiden Bildstämpel, wo sie neben einander erscheinen, nichts anderes
sind als der bildliche Ausdruck für den Begriff „kaiserliches Münz-
amt Sirmium", so liegt wie billig der Nachdruck doch auf der Be-
zeichnung „kaiserlich"; augenscheinlich sollte damit documentirt
werden, dass die Goldprobe von den Beamten nicht als Privatper-
sonen, sondern ex officio vorgenommen wurde.

Es lässt sich also ein viermaliger Wechsel in den Combina-
tionen der Nebenstämpel nachweisen; er ist keineswegs ein zufäl-
liger oder willkürlicher; vielmehr erkennt man in ihm das Bestreben,
die Garantie für die Echtheit der Feinhaltsmarke zu steigern, indem
die Verantwortung dafür von einem einzelnen Beamten erst auf
 
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