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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 12.1888

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Kenner, Friedrich von: Römische Goldbarren mit Stämpeln, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12269#0020
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Kopfe stehen. Dadurch wird nicht bloss die Feinhaltsmarke auf-
fallend hervorgehoben, sondern auch der Beschauer veranlasst, auf
die Grarantiemarke eine besondere Aufmerksamkeit zu verwenden,
ähnlich so, wie wir uns durch verkehrt eingestellte Annoncen in
unseren Zeitungen unwillkürlich veranlasst finden, das Blatt zu
wenden, um den Inhalt solcher Anzeigen lesen zu können.

Hingegen bei der späteren Anwendung von Bildstämpeln unter-
blieben solche Kunstgriffe; sie sind weder wiederholt noch verkehrt
eingeschlagen, offenbar weil der bedeutungsvollere Inhalt derselben
schon auf den ersten Blick, den der Beschauer darauf warf, in
diesem den Eindruck voller Sicherheit bezüglich des Feinhaltes
hervorrief.

Es ist noch der Beizeichen oder Wappen, die sich in den
Stämpeln Nr. 1 bis 5, dann in Nr. 7 finden, zu gedenken. Sie
haben keine personliche Geltung, was sich schon daraus ergibt,
dass zwei Functionäre (Quirillus und Dionisus) sich desselben
Zeichens bedienen (Nr. 3) und beide es gleichmässig ändern (Nr. 4),
dies könnte nicht der Fall sein, wenn sie Familien- oder persön-
liche Abzeichen wären. Die gleichen Wappen erscheinen überdies
auf denselben Barren sowohl im Schrift- als im Ortssiegel von
Sirmium. Sie sind also als Abzeichen bestimmter Functionen oder
bestimmter Abtheilungen des Münzamtes anzusehen, die wir nach
den dermaligen Kanzleiausdrücken als Sectionen oder Departements
des Münzamtes bezeichnen würden.

Auf unseren Barren sind zwei solche Unterämter nachzuweisen;
das eine hat als Abzeichen das Monogramm Christi, das andere,
so lange es nur von einer Person versehen wird, die Palme, später,
nachdem die Function auf zwei Beamte übergegangen war, den
Stern. Die Aenderung hatte wohl den Zweck, die Verantwortung,
die früher auf einem Functionär ruhte, auf zwei zu übertragen und
dadurch eine grössere Sicherheit des Dienstes zu erlangen.

Als die Bildstämpel aufkamen, wurden die Abzeichen der
Unterämter auch in das Siegel von Sirmium aufgenommen und
dieses eben dadurch aus einem einfachen Orts- zum Amtssiegel
der betreffenden Section des Münzamtes Sirmium gemacht. Zu-
nächst erscheinen die Abzeichen jener Section, welcher es oblag,
die Echtheit der Feinhaltsmarke zu bestätigen. Da die Barre XII
nur mehr in einem Bruchstücke vorhanden ist, lässt sich nicht mit
völliger Bestimmtheit sagen, ob mit dem Stämpel 3 (des Quirillus
 
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