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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 12.1888

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Gomperz, Theodor: Die älteste attische Staatsurkunde
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https://doi.org/10.11588/diglit.12269#0072
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der Gedanken zu klagen, bietet die Urkunde jedenfalls keinen An-
lass, was die nachfolgende Uebersetzung vielleicht noch deutlicher
lehren kann:

c.Das Volk hat beschlossen, wie folgt: Jene, welchen der Boden
von Salamis durch das Loos zugefallen ist, sollen auf salaminischem
Gebiete wohnhaft bleiben, — steuern jedoch und Kriegsdienste thun
werden sie mit den Athenern —, den erloosten Acker aber sollen
sie nicht verpachten. Wenn der Loosbesitzer nicht daselbst wohn-
haft ist, sondern sein Landloos verpachtet, dann sollen der Pacht-
nehmer sowohl als der Pachtgeber ein jeder den vollen Betrag der
zwischen ihnen vereinbarten Pachtsumme als Busse an die Staats-
casse entrichten, eintreiben aber soll die Busse der jedesmalige
(erste) Bürgermeister*). Wenn Jener aber sein Landloos nicht be-
stellt, sondern das (dazu gehörige) Vieh daraus entfernt, so soll er
30 attische Drachmen als Busse zahlen; eintreiben aber soll die
Busse jedesmal der jeweilige Bürgermeister und sie niederlegen im
Rathe.'

Die Kenntniss einer merkwürdigen, die äussere Form der
Urkunde betreffenden Thatsache verdanke ich Lolling's gütiger
Mittheilung und vermag ich sie eben noch hier zu verzeichnen.
Die Buchstaben waren nicht, wie sonst so häufig, gleichförmig mit
rother, sondern wechselweise, Zeile um Zeile, mit rother und
blauer Farbe bestrichen, wie neuerlich entdeckte Farbenreste
lehren. So tritt die Freude eines naiven Zeitalters an greller Zier
und buntem Schmuck auch hier wie in der hoch alterthümlichen
Künstlerinschrift C. I. A. IV, 373 und in einigen lykischen Inschriften
klar zu Tage.

*) Der Archon schlechtweg ist wohl kein anderer als der Eponymos. An
den Archon und die Bule der salaminischen Kleruchen zu denken, welche uns
C. I. A. II, 594 begegnen (vgl. auch Bull, de corr. hell. VI, 522 und C. I. A. II,
1248), hindert mehr als alles Andere Z. 2 — 3, da ihr Inhalt nur als Anordnung
des athenischen Demos gelten kann, Demos Archon und Bule aber offenbar der
gleichen Kategorie angehören müssen.

Wien TH. GOMPERZ

ArcMologisclvepigrapliische Mitlli. XII.

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