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lungenen Schmelzversuches. Die Barren sind an der Langseite
gehämmert, so dass die Stämpel an der Oberfläche zusammenge-
drückt und die ganze Barre über die normale Länge gestreckt
wurde. Die Zusammengehörigkeit der Stücke a und b tritt beim
zweiten Stämpel (von links) deutlich hervor, welcher von der Bruch-
linie durchschnitten wird.
VI (= Kenner VII -f- V + X). Verstümmelte Barre, in Kron-
stadt beim Gerichtshof. Gew. a (K VII) 151-12 Gr., b (K. V)
111-15 Gr., c (K. X) 164-15 Gr.; 1. a + b = 10 Cm., c = 5-7 Cm.
a) b) c)
2 7!2 / ) i i
Die Bruchränder von a und b passen aneinander. Die Zuge-
hörigkeit von c kann nur mittelbar erschlossen werden. Vgl. Barre
XIII. Nur eine Hälfte des Stämpels 1 ist auf Bruchstück c noch
erhalten. Auf dem verlorenen Stücke kann sich ausser der anderen
Hälfte des Stämpels 1 kein Stämpel befunden haben, da die erhal-
tenen Fragmente beinahe die durchschnittliche Länge erreichen.
Ausser diesen im Original erhaltenen Barren existirt noch ein
galvanoplastischer Abdruck einer Barre mit der Stämpelfolge:
2 2 12 2
Keines der erhaltenen Originale erwies sich als identisch mit diesem
Abdruck.
2. Reihe. Aus vier verschiedenen Stämpeln gebildet.
a) Der Stämpel Nr. 1. Ist identisch mit dem Stämpel Nr. 1
der ersten Reihe.
b) — Stämpel Nr. 3:
QJ/IRILL VS
ETDIONISVS
* SIRM SIG 0
c) — Stämpel Nr. 4. Drei Kaiserbüsten mit Diadem und
Paludamentum zwischen den Buchstaben:
Q Z
Q .. . Z
Q Z
Die mittlere ist die grösste, die rechte etwas kleiner, die linke be-
deutend kleiner als die mittlere.
lungenen Schmelzversuches. Die Barren sind an der Langseite
gehämmert, so dass die Stämpel an der Oberfläche zusammenge-
drückt und die ganze Barre über die normale Länge gestreckt
wurde. Die Zusammengehörigkeit der Stücke a und b tritt beim
zweiten Stämpel (von links) deutlich hervor, welcher von der Bruch-
linie durchschnitten wird.
VI (= Kenner VII -f- V + X). Verstümmelte Barre, in Kron-
stadt beim Gerichtshof. Gew. a (K VII) 151-12 Gr., b (K. V)
111-15 Gr., c (K. X) 164-15 Gr.; 1. a + b = 10 Cm., c = 5-7 Cm.
a) b) c)
2 7!2 / ) i i
Die Bruchränder von a und b passen aneinander. Die Zuge-
hörigkeit von c kann nur mittelbar erschlossen werden. Vgl. Barre
XIII. Nur eine Hälfte des Stämpels 1 ist auf Bruchstück c noch
erhalten. Auf dem verlorenen Stücke kann sich ausser der anderen
Hälfte des Stämpels 1 kein Stämpel befunden haben, da die erhal-
tenen Fragmente beinahe die durchschnittliche Länge erreichen.
Ausser diesen im Original erhaltenen Barren existirt noch ein
galvanoplastischer Abdruck einer Barre mit der Stämpelfolge:
2 2 12 2
Keines der erhaltenen Originale erwies sich als identisch mit diesem
Abdruck.
2. Reihe. Aus vier verschiedenen Stämpeln gebildet.
a) Der Stämpel Nr. 1. Ist identisch mit dem Stämpel Nr. 1
der ersten Reihe.
b) — Stämpel Nr. 3:
QJ/IRILL VS
ETDIONISVS
* SIRM SIG 0
c) — Stämpel Nr. 4. Drei Kaiserbüsten mit Diadem und
Paludamentum zwischen den Buchstaben:
Q Z
Q .. . Z
Q Z
Die mittlere ist die grösste, die rechte etwas kleiner, die linke be-
deutend kleiner als die mittlere.