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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 12.1888

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Domaszewski, Alfred von; Kenner, Friedrich von: Römische Goldbarren mit Stämpeln, [2]
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Kenner, F.: [Aus den vorstehenden Bemerkungen ...]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12269#0078
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71

kann nicht zur Barre IV gehören, da die Kaiserstämpel mit dem
Stämpel Nr. 2 nie verbunden erscheinen.

Die fünf Fragmente müssen andererseits zwei Barren gebildet
haben, weil drei Enden Via -f- b, VIc, XIIIa erhalten sind. Die
beiden ersten (VI« 4- b, VIc) tragen den Stämpel Nr. 2, bilden
also eine Barre. Die beiden Bruchstücke XIII a, XIII & gehören
demnach zur zweiten Barre, von welcher mindestens das rechte
Ende mit dem Stämpel 5 a fehlt.

Da der Stämpel Nr. 1 in allen drei Reihen identisch ist, so
können diese drei verschiedenen Reihen zeitlich nicht weit von ein-
ander abstehen. Dann dürfte der Kopf rechts von der mittleren
Büste auf beiden Kaiserstämpeln dieselbe Person darstellen. Die
zweite Reihe, wo dieser Kopf kleiner ist, wird demnach älter sein
als die dritte Reihe.

Heidelberg v. DOMASZEWSKI

Aus den vorstehenden Bemerkungen v. Domaszewski's über
die Goldbarren aus dem Podzaer Passe ergeben sich für die Schluss-
folgerungen in meiner Abhandlung nothwendig manche Modifica-
tionen, welche hier anzudeuten die Redaction dieser Zeitschrift mir
Gelegenheit geboten hat.

Da die Stämpel 3, 4 und 5 (oben S. 6. 7) sich als identisch
herausstellen und mit den Namen Quirillus und Dionisus Stern
und Palme als Wappen verbinden, verringert sich die Zahl der
Combinationen der verschiedenen Stämpel (oben S. 9 ff.) auf drei,
d. i. nach meiner Bezeichnung: 1 mit 2 (1 und 2 Domaszewski),
1 mit 3 (3, 4, 5), 6 und 7 (1 mit 3, 4 und 5 Domaszewski),
endlich 1 mit 6 und 7 (1 mit 4 a und öa Domaszewski). Ein
Wechsel des Wappens hat also in der zweiten Combination nicht
stattgefunden, sondern an die Stelle des einen Signators (Flavianus)
mit der Palme, treten zwei Signatores, von denen einer wieder mit
der Palme, der andere gleichzeitig mit dem Sterne zeichnet. Durch
erstere, welche rechts erscheint, also wohl auf den an erster Stelle
genannten Quirillus zu beziehen ist, wird diesem dieselbe Function
wie dem Flavianus zuertheilt; der an zweiter Stelle genannte Dio-
nisus, dessen Wappen der Stern ist, muss als ein zweiter, im
Range nächstfolgender Signator betrachtet werden. Gleichzeitig
erscheint im Ortssiegel allerdings nur der Stern in der Ecke oben,
 
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