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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 13.1890

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Hula, Eduard: Epigraphisches aus Spalato
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https://doi.org/10.11588/diglit.12274#0109

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b) (Mus. I 322) in zwei Theile zerbrochen , sodass der
Bruch gerade zwischen Z. 4 u. 5 durchgeht:

V • V • B • S • || M. Ulp. At\\talus \\ collector |j (Bruch) || cognatio\\nis
ex p. m.

Da in der ersten Inschrift cognationis sich unmittelbar an
den Götternamen anschließt; so glaubte Dr. Frankfurter auch in
b) nach collector eine Zeile mit Matris Magnae einschieben zu
müssen, die ja durch den Bruch leicht hätte verschwinden können.
Nun finden wir aber auf obigem Fragment Z. 3 wieder das
Wort cognatio u. zwar an einer solchen Stelle, dass es kaum
möglich ist, eine Verbindung mit Mater Magna einzuführen, denn
in der vorausgehenden Zeile ist bereits der Name einer Gottheit
(Veneri) genannt und durch DON außer Zweifel gestellt, dass
eine Dedication an diese erfolgt. Die Lösung der Schwierig-
keiten gibt Prof. Bormanns Vermuthung, es sei cognatio als die
Bezeichnung eines Vereins, eines Collegiums, zu fassen, und
collector cognationis, wie es der Thatbestand gestattet, ja sogar
befürwortet, zusammenzuziehen. Demgemäß betrachtet er Z. 3
unserer Inschrift 1 vor COGNATIOIs, dessen Ergänzung zu
M sicher ist, als Abkürzung von m(agister) oder m(agisterium).

Eine Bestätigung liegt darin, dass sich auf diese Weise eine
ungezwungene Ergänzung unserer Inschrift ergibt:

.....[mjiles leg(ionis) VIfl C(laudiae)] \\ Veneri don(at) [ob] \\

m(agisterium) cognationfis |j Clfjodior(um) qui...

Auch erhalten jetzt die beiden andern Inschriften Licht.
Der collector cognationis in b) entspricht den anderweitig be-
zeugten allectores (cf. Traug. Schiess „die röm. coli, funeraticia"
S. 53 f.) und die Magna Mater cognationis in a) ist die gewöhn-
liche Magna Mater, die auch sonst in Salona bezeugt ist
(s. C. I. L. III 1953. 1954), unter deren Schutz sich eine cognatio
gestellt hat. Für die räthselhaften Buchstaben V-V-B-S- in b),
die jedenfalls den Namen einer Gottheit enthalten, kann man
nunmehr die Lesung vorschlagen: V(eneri) v(ictrici) b(onae)
s(acrum). Zu b(ona) gibt vielleicht C. I. L. X 3692 Veneri probae
sanctiss. sacr. ein Analogon.

Das wichtigste Ergebnis aber ist die Constatierung von
Collegien, die auf Grund der Blutsverwandtschaft gebildet und
danach cognationes1) benannt sind.

*) Hinweisen will ich auf die wohl gleichartigen und in gleicher Weise
(övyyeveia — övyyevelg-) benannten Cult- und Grabgenossenschaften, die auf
griechischem Boden seit älterer Zeit zugleich mit der Anlage eines Erb-
begräbnisses eingerichtet wurden.
 
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