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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 13.1890

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Bormann, Eugen: Wieder- und neugefundene römische Inschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.12274#0118

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108

und durch Henzen oder mich ist zugefügt, dass zum Schluss
von Z. 2 vielleicht gestanden hat ET LIVIAE, was wohl sicher
richtig ist6). •

Dass diese Platte und die Zamboni'sche, wenn auch nicht
zu demselben Columbarium, zu derselben Anlage von Columbarien
gehörten, ist wohl zweifellos. Der Ort ist der gleiche, das
Gesinde, für das die Grabmäler bestimmt waren, ist das gleiche
und ist auf völlig gleiche und zwar, namentlich in Beziehung auf
die Stellung, auffallende Weise genannt.

Wir haben demnach auf diesen Platten Aufschriften für
Columbarien oder (wie bei der ersten wohl glaublicher) eine
Verbindung von Columbarien, die sich kurz vor der jetzigen
Porta S. Sebastiano, also außerhalb der antiken Porta Capena
neben der via Appia befanden, und. die dem Gesinde, Freigelas-
senen und Sclaven, ex domo Caesarum et Liviae gehörten. Welches
Haus (domus) ist mit dieser Bezeichnung gemeint? Dass unter
Livia die Gattin des Augustus zu verstehen ist, ist unzweifelhaft,
unter den Caesarea sollen wir nach der Anmerkung im Corpus,
die vielleicht von Henzen herrührt, die Adoptivsöhne des Augustus
Gaius Caesar und Lucius Caesar verstehen. Ich glaube kaum,
dass das so richtig ist. Wie sollten diese beiden Knaben, die
von Augustus adoptirten Söhne seiner Tochter Julia aus ihrer
Ehe mit Agrippa, mit der Livia, der Gattin ihres Adoptivvaters,
zusammen, aber ohne den Adoptivvater selbst eine eigene domus
gebildet haben? Da beide in jugendlichem Alter und in väter-
licher Gewalt stehend gestorben sind, so haben sie wohl über-
haupt liberti et servi nicht haben können, und mir ist auch kein
Sclave oder Freigelassener des Gajus oder des Lucius bekannt.
Indessen, sollte ich meinen, sind die Worte der Inschrift oder
der Inschriften unzweideutig. Da nicht einzelne Caesares genannt
werden, so sind d i e Caesares, sämmtliche derzeit vorhandene zu
verstehen. Nun hat es Caesares in diesem Zeitabschnitt, also
bevor Livia diesen Namen verlor, vor dem Tode des Augustus,
folgende gegeben: Zunächst 1. Augustus selbst, der bis zur
Adoption seiner Enkel der einzige Caesar war; mit der Adoption
traten diese beiden 2. Gajus Caesar und 3. Lucius Caesar hinzu.
Mit dem Tode des Lucius sank die Zahl auf zwei, mit dem des
Gajus wieder auf einen, stieg aber kurz darauf in Folge der

6) Auf contuler[untj folgte wohl etwa et quij \\ nomine t[utelae] u. s. w.
Vgl. z. B. VI 1396 huic monumento tutelae nomine cedunt agri c. und die Formel
et qui ad id tuendum contulerunt contulerint in der oben S. 106 A. 2 angeführten
Grabschrift der Freigelassenen des Maecenas.
 
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