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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 13.1890

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Domaszewski, Alfred von: Studien zur Geschichte der Donauprovinzen
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https://doi.org/10.11588/diglit.12274#0153
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langen Laufbahn auch das Amt eines proc(urator) Myrici per Moesiam
inf (eriorem) et Dacias tres bekleidet hat. In der gleichen Stellung
wird derselbe Mann auch genannt auf einer Inschrift aus Celei in
Dacien62): [Imp(eratori) Caes(ari)] M. Aur(elio) Commodo Antfojnino
Aug(usto) sub c(ura) Gl. Xenophontis proc(uratovis) Aug(usti) Zoticus
et Salvianus ser(vi) vil(ici) posuerfujnt. Hirschfeld, der die Identität
der Person und der Amtsstellung erkannt hat, hält Xenophon für einen
Provincialprocurator und sieht die Veranlassung zu der ganz singulären
Combination der Donauprovinzen in dem Kriege, welcher am Beginn
der Regierung des Commodus an Daciens Grenze entbrannte Aber
die Ansicht steht im Widerspruch mit der Fassung des Titels. Denn
Moesia inferior und die tres Daciae liegen zwar im Bereich des vectigal
lllyrici, sind aber nie als Theile von Illyricum betrachtet worden.
Ferner rindet sich die Bezeichnung des Amtsgebietes mit per niemals
bei Provincialprocuratoren combinirter Provinzen, dagegen wohl bei
Steuerbeamten, deren Amtsbezirk sich über mehrere Provinzen erstreckte,
so ganz regelmäßig bei den Procuratoren der vigesima hereditatium.
Es muss vielmehr in der ephesischen Inschrift lllyrici gesetzt sein für
vectigal lllyrici63). Nach der Analogie dieser Inschrift wird man die
Zollinie zwischen Pannonien und Noricum auf einen zweiten District
beziehen dürfen, der wahrscheinlich Moesia superior und die beiden
Pannonien umfasste.

Die ephesische Inschrift des Claudius Xenophon ist nicht minder
von großer Bedeutung durch den Nachweis, den sie enthält, dass die
dacischen Militärbezirke innerhalb der Zollinie lagen, wie dies in
gleicher Weise von den niedermoesischen Lagern gilt, da in Durostorum
selbst eine Station nachweisbar ist. Wir wären demnach keineswegs
berechtigt, aus dem Umstände, dass bisher keine Stationen des Zolles
an den Ufern der Donau in beiden Pannonien nachweisbar waren, zu
schliessen, dass diese Lagerplätze außerhalb der Zollinie lagen. Dass
hier nur der Zufall spielt, hat der Fund einer Plombe gezeigt, welche
aus Mohdcs stammt und die zweiseitige Aufschrift trägt61):

62) Arch.-epigr. Mitth. III p. 41 n. 2 (von mir gesehen) und dazu Hirschfeld's
Bemerkungen.

6s) Es scheint dies wahrscheinlicher als die Annahme, dass das Wort vectigal
durch ein Versehen des Steinmetzen ausgefallen ist. Die nur in einer Abschrift
überlieferte fragmentirte Inschrift C. I. L. V 2156: .. Aug(usti)] ser(vo) Partheniano
dispensatori Ilhjrici... kann zwar die Richtigkeit des Sprachgebrauches nicht beweisen,
aber wohl spricht dafür der Ausdruck lllyrici fructus C. I. L. III n. 781. 23 und der
conductor lllyrici (Anm. 75).

64) Jetzt im Pester Museum, wo ich sie gesehen habe. Ich verdanke die
Kenntnis dieses wertvollen Monumentes Herrn Prof. Robert Fröhlich, der seit Jahren
mit der Erforschung beider Pannonien beschäftigt ist.
 
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