Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 13.1890

DOI Artikel:
Domaszewski, Alfred von: Studien zur Geschichte der Donauprovinzen
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12274#0155

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
141

pont(ifex) max(imus) trib(unicia) pot(estate) X fimp(erator) VII] cos. IUI
p. p. ripam omnem bufrgis] a solo extructis item praesfijdis per loca
opportuna ad clandestinos latrunculorum transitus oppositis munivit.
Ein glücklicher Zufall setzt uns in den Stand, die Art der Anlage
dieser burgi besser zu beurtheilen, als diese vereinzelte Inschrift ge-
statten würde. In den Weinbergen von Düna Pentele, an den Ufern
der Donau selbst sind noch zwei Exemplare derselben Inschrift zu Tage
gekommen:69)

i.

imp. caes m. aur. commodu SANTO
ninus aug. pius sarm. germ. brit. PONT MAX
trib. pot. x imp vii co SI ii I pp pe PRIPAMoM

2.

imp. caes. m. aur. commodus IANTONINVS
aug. pius sarm. germ. brit.pont. mAx-TRIB POT-
x. imp. vii cos iiii p. p. per ripa i|VL • OMNEM •
burgis a solo exstructis ITEM-PRAE
sidis per loca opportuna ADCLANDES-
tinos latrunculorum tr ANS ITVS • OP

positis munivit per j j / / / / / / / / /

/ / / / / / / / / / /

Wenn ich auch die Entfernung der beiden Fundstellen nicht
mehr zu ermitteln vermochte, so ist es doch klar, dass diese burgi ganz
nahe aneinander gestanden haben müssen und als Wachthürme nur
eine geringe Besatzung erhielten. Weshalb die Inschrift auch hinzu-
fügt, dass an Stellen, welche zur Landung besonders geeignet waren,
stärkere Posten aufgestellt wurden. Der militärische Wert einer solchen
Kette von Wachthürmen, wenn sie der Grenzvertheidigung dienen
sollten, ist sehr gering, vielmehr eine solche Verzettlung der Kräfte
über einen weiten Kaum nur schädlich. Sehr zutreffend ist das Urtheil
des Prokop, dem wohl niemand die nöthige Sachkenntnis bestreiten
wird, und das deshalb in diesem Zusammenhang angeführt zu werden
verdient.

De aedif. IV, 5: TpOTiov be övuva Kai irjv rjiöva 7TOxa|uou "Icrxpou,
öv Kai Advoußiv övoud^ouaiv, epuuaöi xe Kai cpuXaKxnpiotq öxpaxiuuxujv

69) Die zweite dieser Inschriften habe ich in den Weinbergen von Düna Pentele
aufgefunden, unmittelbar neben der Stelle, wo sich die Inschrift des stationarius publici
befindet, ein Zusammentreffen, das auch zufällig sein kann, aber meines Erachtens
bei der späteren Darlegung wohl im Auge zu behalten ist. Die erste befindet sich
jetzt im Dorfe vor dem Hause Nr. 196.
 
Annotationen