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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 13.1890

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Heberdey, Rudolf: Der Einfall der Kostoboker in Griechenland und die Abfassungszeit der Periegese des Pausanias
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https://doi.org/10.11588/diglit.12274#0205

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191

Wenn also Pausanias im X. Buche den Einfall der Kostoboker
erwähnt, so muss dieses Buch nach 175/6 geschrieben sein. Nun wissen
wir bestimmt, dass das V. Buch im 217. Jahre nach der Abführung
einer Colonie nach Korinth, d. h. 174, geschrieben ist (vgl. V 1, 2).
Auch die Abfassungszeit des VIII. Buches lässt sich nach VIII 43, 6
mit ziemlicher Sicherheit feststellen. Wenn es daselbst heisst: 6 be
ÄVTuuveivoc; outoc; ö beuTepoc; (= Marcus) Kai touc; xe repuavouc;, . . . .
Kai eOvoc; tö ZaupouaTiuv uoXeuou Kai döiKiac; apSaviac; Tiuuupouuevoc;
eTTeHfjXOe, so können, glaube ich, diese Worte nur vor dem Triumphe
des Marcus und Commodus, der, mögen wir auch jetzt anders denken,
damals für die allgemeine Anschauung die Niederwerfung jener Völker
bedeuten musste, niedergeschrieben sein; andernfalls würde sicherlich
statt des unbestimmten Ttuuupouuevoc; ine£r\\Qe ein bezeichnenderer
Ausdruck gewählt sein.

Wir erhalten somit für die vier Bücher V—VIII eine Abfassungs-
zeit von ca. lx/2—13/4 Jahren: danach werden wir wohl den Termin
für das X. Buch nicht allzuweit über den für den Kostobokereinfall
gewonnenen Zeitpunkt hinausschieben dürfen und etwa 177 als das
Jahr, in welchem Pausanias sein Werk abgeschlossen hat, annehmen.

Für die Bücher vor dem fünften mangelt leider ein derartiger
Anhaltspunkt; die Erwähnung des Asklepieion in Smyrna (II 26, 9)
zeigt zwar, worauf Gurlitt (a. a. 0. S. 59 A. 3) hingewiesen, dass
dieses Buch nach 165 p. C. fällt, leider ist aber dieser Zeitpunkt zu
wenig nahe an die übrigen herangerückt, um ihn hier verwenden zu
können. Noch mehr gilt dies natürlich von dem II 7, 1 erwähnten
Erdbeben, welches Loewy in Petersen und v. Luschan, Reisen im süd-
westlichen Kleinasien Bd. II S. 131/2 in die Jahre 141/2 gesetzt hat.
Wenn wir übrigens sehen, dass vier starke Bücher V—VIII in Zeit
von höchstens zwei Jahren vollendet sind, so ist für die drei Bücher
II—IV, denn das erste ist als bereits früher abgefasst und heraus-
gegeben, nicht einzurechnen, die Frist von einem Jahre wohl nicht zu
karg bemessen: namentlich wenn man bedenkt, dass das III. und
vollends das IV. Buch zum grossen Theile aus historischen Excursen
bestehen, welche keine grossen Schwierigkeiten, wie etwa die periege-
tischen Theile darboten. Für die ganze Periegese, Buch I natürlich
ausgeschlossen, gelangen wir somit auf eine wahrscheinliche Abfassungs-
zeit von 5 bis 5x/2 Jahren, ca. 173 bis 177 p. C.

Athen R. HEBERDEY
 
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