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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 13.1890

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Kubitschek, Wilhelm: Ueber die Pompeius-Aera in Syrien
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https://doi.org/10.11588/diglit.12274#0220

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nach Eckhel sich die Antiochener leiten ließen, schon ein volles Jahr
gegenstandslos gewesen. Es ist überhaupt sehr fraglich, ob durch
Cassius auf die seleuc. Aera zurückgegriffen worden ist; jedenfalls
gerade wieder für 42—41 v. Chr., wir wissen aber nicht für welchen
Theil des Jahres, ist nach der caesarischen datiert worden: n.

Es muss also in der politischen Constellation jener Zeiten ein
anderer Grund für dieses Zurückgreifen auf das ältere System gesucht
werden, und ich glaube, er lässt sich rinden. Gerade Ende 41 führte
Q. Labienus, der Sohn des bei Munda gefallenen Pompeianers, im
Vereine mit Pacorus, des Partherkönigs Orodes Sohne, die parthi-
schen Heerscharen gegen Syrien und das südliche Kleinasien. Rasch
wurden bedeutende Erfolge erzielt und verhältnismäßig lange, bis in
den Sommer 39, behauptet.

Zu jenen Städten aber, die gleich zu Beginn des Krieges in die
Hände des den Caesarismus mit ruchlosem Frevel bekämpfenden Pom-
peianers fielen, gehörte Antiochia (Dio 48, 25, 4). Für diese Zeit der
leidenschaftlichen Reaction gegen die von Caesar ausgegangenen Ideen
und Ordnungen passt es recht wohl, dass eine Einrichtung, welche die
Erinnerung an den ersten und entscheidenden Sieg der verhassten
Partei zu erhalten bestimmt war, abgeschafft wurde und die alte Aera
wieder aufkam, die außerdem denselben Ausgangspunkt hatte wie die
chaldaeische Rechnung, deren sich die Parther bedienten (diese freilich
postnumerierend, daher Epoche 311 v. Chr.). Ist dies richtig, so darf
ich die Münzen mit 6 dem Herbste 41, die mit i dem Sommer 39 zu-
weisen, während die mit ßoö" der späteren grösseren Hälfte von 41/40
zufallen müssten.

2. Den Ausführungen Picks in der Berliner numism. Zeitschrift 14
(1887) 310 f. über die Rechnung nach Ity\ vfcns, in denen er keine
Ae ra im eigentlichen Sinne, sondern einfach die Zählung nach Jahren
der Regierung des Augustus sehen will, pflichte ich bei.12)

Die officielle Zählung der Stadt war es jedenfalls nicht; denn
auf der einzigen Tetradrachmenemission13) derselben aus augusteischer

*2) Ich verweise außerdem auf Mommsen Staatsrecht 2 3, 803, 2 und die von
Krall dargelegten ähnlichen Verhältnisse in Alexandria (Wiener Studien, 5, 317 f.).

13) Auf ihrem Kupfer erscheinen während und kurz nach der Regierung des
Augustus Jahre der sog. actischen Zählung wohl nur dann, wenn es mit dem Kaiser-
bilde oder der Nebendatierung nach dem Statthalter verbunden ist; wo auch das
nicht der Fall ist, wie z. B. Mionnet 5, 156, 78 Jupiterkopf )( ^Avtioykwv ixritqonöl^
ßf*, springender Widder mit Stern, ist die Anlehnung an die Statthaltermünzen (ebd.
n. 79 sonst gleich, und "Avtioyiwv ml üdavov ß^) klar. — Ich sehe kein Hindernis
darin, die Münzstücke mit dem Zeus Nikephoros und der Jahrzahl v (Mionnet
5, 155, 71) und die obenangeführten mit dem Jahre ßp in dasselbe Jahr 11 n. Chr.
zu setzen. Lobenswert war dieser Dualismus natürlich nicht, aber zunächst wegen
 
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