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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 14.1891

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Szántó, Emil: Zu den Pyloreninschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.12275#0045
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39

Verantwortung verbunden war, schließt die Zeit — die der römischen
Kaiser — aus. Eine gewisse Aufsichtsthätigkeit ist allerdings damit
verbunden gewesen; das beweist der Zusatz eqp5 ujv Kai tö epfov Tfjc;
dvaßdcreujc; efevexo in C. I. A. III 1284, der verschieden gedeutet wird,
aus dem aber zugleich auch hervorgeht, dass die Ausführung des epyov
nicht Sache der Pyloren gewesen sein kann. Das Epitheton ornans
dueuirrot — wir haben freilich auch eucreßeicj —■ beweist ferner, dass
diese Thätigkeit doch untergeordnet war und jenen geringen Grad von
Wirksamkeit nicht überschritten hat, dessen höchstes Lob das negative ist.

Ein schöner Fund, welchen Foucart im Bulletin de correspon-
dance hellenique 1890 Heft I S. 177 kürzlich bekannt gemacht hat,
lässt uns aber aller Wahrscheinlichkeit nach verfolgen, wem dies noch
unter dem Niveau des Banausischen stehende Wächteramt im fünften
Jahrhundert obgelegen habe. Ein Psephisma belehrt uns nämlich
über die Aufführung eines Baues, der den Zweck haben sollte, das
Eindringen entlaufener Sclaven und Diebe in die Burg zu verhindern,
und als Wächter werden drei Toxoten, also wie sich gebührt Polizei -
männer, aus der prytanirenden Phyle bestellt. Die Verwunderung
Foucarts, dass die Skythen, welche Sclaven waren, aus der Phyle
genommen werden sollen, ist gerecht; schwerlich aber ist es richtig,
zwischen den Worten xpeic; uev ToHoxac; und gk Tfjc; qpuAfjc; Tf]c; Ttpu-
TaveuouöTjcj eine Lücke anzunehmen. Eine Beziehung der Toxoten zu
den prytanirenden Phylen muss vielmehr angenommen werden, sei es,
dass die Organisation des Corps der Polizeimänner mit der Phylen-
eintheilung hinsichtlich des Commandos in Zusammenhang stand, sei es,
dass den Prytanen irgend welche Wachen zur Bereitschaft standen.

Ich zweifle nun nicht, dass, wenn uns auch jede Nachricht über
die Bewachung der Burg von der Zeit des 5. Jahrh. bis zur Kaiser-
zeit fehlt, doch die classische Institution der Polizeiwache auf der Burg
in der Kaiserzeit ihre directe Nachfolge in der bürgerlichen Wache
fand. Wir könnten die Pyloren mit Sicherheit als solche Nachfolger
bezeichnen, wenn nicht noch neben den Pyloren dicpocpuXaKec; überliefert
wären (C. I. A. III 1294), ebenfalls drei an Zahl, wie die Pyloren,
wenn man den Salpinktes dieses Collegs dazurechnet und ebenso viel
wie die Toxoten des 5. Jahrhunderts. Mögen also immerhin die dKpo-
cpuXaKec; die eigentlichen Erben der Toxoten im Burgwachdienste sein,
die Pyloren werden sich in ihrer Competenz nicht viel von den
axpocpiiXaKecj unterschieden haben, wenn auch irgend eine Nothwendig-
keit zur Amtertrennung geführt hat.

Wien

EMIL SZANTO
 
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