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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 14.1891

DOI Artikel:
Hauser, Alois: Ausgrabungen in Carnuntum, [9]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12275#0170
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Die Befreiung der ganzen Arena von der bis 8 Meter hohen Ver-
schüttung, hatte endlich auch Aufschluss gebracht über jene Anord-
nung, welche mit dem Abzugscanal, der aus der Mitte nach der Nord-
seite, also gegen die Donau, führte, in Bezug stand. Die in der oben-
citierten Darstellung ausgesprochene Meinung oder Vermuthung, dass
der Canal mit einem Bassin in der Mitte des Kampfplatzes zusammen-
hänge, fand ihre volle Bestätigung. Das Bassin bildet ein nicht ganz
regelmäßiges Viereck von 6*3 zu 8*05 Meter lichter Weite. Die sorg-
los ausgeführten Mauern bestehen aus Bruchsteinen und sind an der
Ost- und Südseite stark einwärts gebaucht, so dass die Südwand schon
in römischer Zeit mit einer strebepfeilerartigen Vorlage versehen
wurde. Der Boden des circa 3*8 Meter tiefen Bassins ist mit einer
Lehmlage bedeckt, die wohl den Zweck hatte, das gesammelte Wasser
nicht durchzulassen. Eine Anordnung zur Uberdeckung dieses Bassins
oder nur Andeutungen einer solchen Vorrichtung sind nicht erhalten.
Die flüchtige Ausführung des Bassins setzt dasselbe in die gleiche
Bauperiode mit der Ausführung des damit in Verbindung stehenden
Canales und vermuthlich auch mit den Einbauten im Osteingange des
Amphitheaters.

Bei Beurtheilung des Zweckes dieser Anlage muss man natür-
lich in erster Linie an eine Entwässerungsvorrichtung für die ganze
große trichterförmige Einsenkung des Amphitheaters, denken. Das
Wasser sammelte sich in dem Bassin und konnte einen Abfluss durch
den Canal zur Donau finden. Wir haben nach Bloslegung der Arena
und Ausräumung des Bassins die Erfahrung gemacht, dass ein, eine
Nacht hindurch andauernder Regen genügte, das ganze Bassin mit
Wasser zu füllen. Es war also diese Entwässerung, die man freilich
auch in anderer und vielleicht praktischerer WTeise hätte ausführen
können, eine Notwendigkeit. Die Anlage geschah aber in der Art,
dass der Abzugscanal nicht im Stande war, die ganze Wassermasse
aus dem Becken abzuleiten, denn der Canal geht nicht von der Sohle
des Bassins aus, sondern liegt fast im Niveau des höchsten Wasser-
spiegels. Das Bassin blieb der Hauptsache nach gefüllt, wenn auch
die Klappe oder der Schuber des Canals, der in Nuthen gieng, ge-
öffnet war, war dieser aber herabgelassen, dann füllte sich der Be-
hälter bis oben hin. Es muss demnach diese Anordnung aus der Ab-
sicht hervorgegangen sein, für entsprechende Zwecke ein gefülltes
Bassin in der Arena zu schaffen 5 auch der Lehmbelag des Bodens
konnte, wie oben gesagt, nur in der Absicht ausgeführt sein, ein
Durchsickern des Wassers in die Erde zu verhindern. Welcher Art
die Bestimmungen waren und welchen Zwecken die ganze Anord-
nung entsprach, ist allerdings bei der Zulässigkeit verschiedenster
 
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