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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

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Wilhelm, Adolf: Bemerkungen zu griechischen Inschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0019

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Der Jahrgang L862 der 'Eqp. dpx- enthält S. 258 fF. Mittheilungen
J. Sakkelions über einige Inschriften aus Patmos, darunter zwei Pse-
phismen; den bereits von Ross Inscr. ined. II p. 70 n. 189 heraus-
gegebenen Beschluss der \auTrac-icrrai und dXeicpouevoi8) und ein nur
in seinem zweiten Theile erhaltenes Psephisma zu Ehren eines gewissen
Aristonikos S. 260 n. 229. In dem letzteren steht Z. 1 ff. erraivecrai
Äpi(TTÖviK]ov em xfji Tipöc; tö[v öfjuov e](u)[v]oia (K.OIA Sakkelions
Abschrift) Kai eivai [auijöv ev emueXdai Tiapa tuji b[r)uuui ■ ujTrapxeiv öe
auTÜui Kai iepaiv ueiouoiav auxuji Kai eicfovoic; ujv Kai A E1.0 IZ uerecrn.
Dass die von dem Herausgeber stillschweigend vorgenommene Ergän-
zung Xet[Tr]oT^, welche die Lexika um ein neues Wort bereichern würde,
nicht das Richtige trifft, liegt ebenso auf der Hand wie dass in jenen
Zeichen der Name der Gemeinde enthalten sein muss, von welcher der
Beschluss ausgeht. Der Lesung am nächsten kommt A E P I 0 IX; die
Vermuthung, dass das Stück somit nach Leros gehöre, so lange von
lerischen Psephismen nur das von Ross Inscr. ined. II p. 68 n. 188
herausgegebene Stück bekannt war, nicht zu erhärten, ist nunmehr
völlig gesichert durch den Fund eines vollständigen Beschlusses der
Lerier, den gleichfalls J. Sakkelion napvatfcxöc; 1886 S. 93 f. (vgl. 155)
mitgetheilt hat. Obgleich ihm nur die recht mangelhafte Abschrift
eines Mönches vorgelegen hat, ist es ihm doch gelungen, den Wortlaut
des Beschlusses herzustellen, und zwar wesentlich mit Hilfe des früher
von ihm veröffentlichten, nach wie vor nach Patmos gesetzten Fragmentes.
Dass dieses vielmehr Leros zuzutheilen ist, wie schon die Ergänzung
Z. 4 wahrscheinlich macht, erweist die Übereinstimmung des Conceptes
beider Beschlüsse zur Evidenz. Beide Urkunden waren im Heiligthume
der Parthenos auf Leros aufgestellt; da sich der hier besprochene Stein
auf Patmos gefunden hat, ist er ohne Zweifel von der heute noch
Partheni genannten Stätte nach dem nahegelegenen Patmos verschleppt
worden.

8) Dittenberger hat die Inschrift in seine Sylloge aufgenommen n. 402, ohne
Sakkelions Abschrift zu kennen, durch welche die meisten seiner Ergänzungen
bestätigt werden. Der Name des Geehrten scheint aber doch 'Hyrj^avdiJoc, zu sein,
wie Sakkelion an drei Stellen, an einer auch Boss, der sonst 'Hy?)6avdQoc, gibt,
gelesen hat; zumal der Name ^Hyri^avSQoc, auf einer Grabinschrift aus Patmos 'Ey.
mqX. 1862 n. 232 wiederkehrt und sich auch in einer Inschrift aus dem Branchiden-
heiligthume bei Newton Discoveries at Halicarnassus etc. II 2 S. 775 n. 60 findet.
Beiläufig, sollte in dieser Inschrift Z. 5 ff. nicht 7t(js6ßev6ac, de y.al eh 'Pälß^v y.al
a7To\v,ata6tri6ac, (xataÖTijdac, Newton)ri'jv te. 7T()o[vTtäQXOv6av oder ähnlich tco\AITEI AN
t&i 6iqiA,o)i xal toix; vö/uovg zu lesen sein? {imAH21 AN Newton.)
 
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