Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

DOI Artikel:
Szántó, Emil: Die Überlieferung der Satrapienvertheilung nach Alexanders Tode
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0026

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
näher liegt aber auch hier, eine Correctur anzunehmen. Curtius
Rufus endlich, der die unvollständige Liste bietet, lässt sowohl Medien
als auch Paphlagonien und Kappadokien an der gebührenden Stelle aus
und trägt sie vor Thrakien, also vor Ubergang auf europäischen Boden
nach. Wie diese Abweichung immer zu erklären sein mag, sie beweist,
dass Curtius dieselbe Quelle wie Justin vorlag, welche mit Medien und
Paphlagonien - Kappadokien Veränderungen gegen die officielle Liste
vornahm.

Die Scheidung der Quellen der uns erhaltenen Listen darf nun
natürlich nicht nach dem Gesichtspunkte der Vollständigkeit oder Un-
vollständigkeit erfolgen, da für die letztere ein hinreichender Grund
schon in der officiellen Liste vorhanden war, sondern nur nach der
Stellung von Medien und Paphlagonien - Kappadokien. Diese Ab-
weichung findet sich aber in den römischen Schriftstellern im Gegen-
satze zu den griechischen, und es muss daher für Justin und Curtius
eine gemeinsame Quelle gefunden werden, aus der sie geschöpft haben,
gegenüber der griechischen Uberlieferung, für welche ja Hieronymus
von Kardia als Quelle feststeht. Es hat aber gar keine Gewähr für
sich, wenn Droysen (Hellenismus II 12 p. 23 Anm. 2) Duris als diese
Quelle bezeichnet. Da vielmehr Justin sicher auf Pompeius Trogus
zurückgeht, für diesen aber bereits von Gutschmid Timagenes als
Quelle vermuthet ist, dessen Benützung durch Curtius Rufus feststellt,
so ist dieser als die gemeinsame Quelle beider Autoren anzunehmen.1)
Daraus folgt weiter, dass Timagenes, obgleich er eine östliche Provinz
fälschlich in die westliche Reihe herübernahm, doch die Scheidung
zwischen östlichen und westlichen Provinzen beibehielt, weil sonst un-
erklärbar wäre, wie Curtius darauf verfallen konnte, die östlichen
wegzulassen. Dies wird auch durch Justin XIII, 4 verbürgt, welcher
nach der Aufzählung der westlichen Provinzen und ihrer Satrapen
nicht sofort die östlichen aufzählt, sondern, wie die gute Uberlieferung
überhaupt that, die Ernennung des Seleukos und des Kassandros zu
ihren militärischen Chargen dazwischenschob.

Wenn also die ganze Uberlieferung über die Theilung von Babylon
einmüthig ist in der Scheidung der östlichen und westlichen Reichs-
hälfte, diese Scheidung aber hinsichtlich der Theilung von Triparadeisos
einmüthig aufgegeben ist, so folgt dass der Redaction der Liste von
Babylon ursprünglich ein staatsrechtliches oder politisches Princip zu
Grunde lag. Als ein solches haben wir die Unterscheidung zwischen
Satrapien und Strategien vermuthet. Dagegen spricht aber eine Stelle
in den vatikanischen Fragmenten von Arrians Diadochengeschichte

x) Vgl. Ulrich Köhler Sitzungsberichte d. Berliner Akad. 1891 S. 212.
 
Annotationen