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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

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Hula, Eduard: Zur Geschichte des Collegiums der Arvalbrüder
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0034

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Den ersten sicheren Beleg für die Protokollierung desselben giebt
also das J. 38.

Das von Gatti publicierte Fragment aus den J. 20/21 n. Chr.
lehrt weiter, dass die vom J. 27 ab immer wiederkehrenden vota anmta
um jene Zeit gleichfalls noch nicht aufgenommen wurden; denn es
folgt unmittelbar auf die Angabe der Consuln des J. 21 die Indiction
des Maifestes.4)

Bedenkt man nun, dass im J. 14 in den Monaten Mai bis December
nur Cooptationen verzeichnet erscheinen, ferner dass aus den Akten
der nächsten Jahre auch für die früheren Monate, abgesehen von der
Indiction, sich gleichfalls nur solche Veranlassungen der Zusammen-
künfte nachweisen lassen, die zufällig sind wie Cooptationen und Sühn-
opfer, so bleibt als die einzige protokollierte Veranlassung zu einer
regelmäßig wiederkehrenden Versammlung für die früheste Zeit nur die
Indiction, die wir, da der Anfang des J. 14 fehlt, zuerst im J. 21 finden.
Ist dieselbe auch schon in den früheren Jahren eingetragen worden,
so konnte es vorkommen, dass das Protokoll eines ganzen Jahres in
nichts anderem als in der Indiction bestand, da so zufällige Ereignisse
wie Cooptationen und Sühnopfer nicht jedes Jahr eintreten mussten.

Und in der That haben wir ein solches Protokoll erhalten, nämlich
in dem von Henzen bull. 1882 S. 201 und vorher von Lanciani not.
d. scavi 1880 p. 467 und bull. com. 1881 p. 7 publicierten Fragmente.
Es lautet nach ihren Abschriften:

/N
/N

S- LIBO • L • CINNA • r
vNVTVS • CN • DOI\
5 } P • SILIO

GCN- POMPEI • Q_- F
IVN

JN-IVN IN
^ON-IVN
10 N • POMPEIVS • Q^F • M • CORK
"^SALLA- CORVINVS

Mit einigen Modifikationen der Henzen'schen Ergänzungen schlage
ich folgende Lesung vor:

a. d......IJun. [in luco et domi

a. d......IJun. [domi

4) Ebenso finden sich vor 27 keine anderen Festlichkeiten, die auf die
kaiserliche Familie Bezug haben; sie dürften erst wie die vota annua um diese Zeit
üblich geworden sein.
 
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