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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

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Hula, Eduard: Zur Geschichte des Collegiums der Arvalbrüder
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0036

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Denn die Regel, das Fest der dea Dia falle in den ungeraden
varronischen Jahren auf den 27., 29. und 30., in den geraden auf den
17., 19. und 20. Mai7 ist durchaus nicht ohne Ausnahme. In den
Jahren Neros, ausgenommen 66, und im J. 69 findet das umgekehrte
Verhältnis statt, J. 90 wird die Feier am 25., 27. und 28. Mai ab-
gehalten, 66 endlich findet sich als Datum des Festes, und zwar des
mittleren Tages, der 19. Juni, was Henzen durch Conjectur beseitigen
wollte.

Man muss diese Ausnahmen umsomehr betonen, je ansprechender
die geistreiche Vermuthung Mommsens ist, durch welche dieser den
in der größeren Anzahl der Fälle zu beobachtenden regelmäßigen
Wechsel der Festtage begreiflich zu machen suchte. Er nahm an, dass
das Maifest nur ein scheinbar indictives Fest gewesen sei, in Wirk-
lichkeit aber ein festes. Es sei identisch mit dem aus republikanischer
Zeit bezeugten Fest der Ambarvalien und für dieses sei in früh-
republikanischer Zeit das anfangs nach dem eudoxischen Kalender
bestimmte Datum in der Weise mit dem bürgerlichen Kalender in Ein-
klang gebracht worden, dass ein regelmäßiger Wechsel zwischen dem
27. und 17. Mai festgesetzt wurde. Dieser Wechsel sei dann auch bei
der julianischen Reform geblieben. Ohne hier weiter auf diese Hypo-
thesen einzugehen, darf ich wohl darauf hinweisen, dass, wäre wirklich
zur Zeit der Neubegründung des Arvalencollegiums das Datum des
Festes ein thatsächlich festes gewesen, der Indiction schwerlich eine
solche Bedeutung zugekommen wäre, dass sie allein oder fast allein
in Marmor eingegraben wurde. Vielmehr weist das darauf hin, dass
die Zeit des Festes anfangs nicht feststand und sich erst im Laufe
der Jahre ein Turnus herausbildete, der aber nicht immer eingehalten
wurde. Beweisend scheint mir dafür das von Gatti publicierte Fragment
aus den Jahren 20/21 n. Chr., durch welches (von dem zur Besprechung
stehenden abgesehen) zum ersten Mal aus der Zeit vor dem Kaiser
Caligula ein Datum des Hauptfestes wenigstens zum Theil bekannt
wurde. Dasselbe war nicht, wie man erwarten sollte, XVI k. Iun.,
da, wie Gratti versichert, Z. 20 mit voller Deutlichkeit V ist. Ob
V[I Je. Iun.] zu ergänzen ist, lasse ich dahingestellt, sicher ist, dass
für 21 n. Chr. der später übliche Turnus nicht bestand.

Kehren wir jetzt zu unserem Fragment zurück. Es hat sich
herausgestellt, dass von den beiden zunächst möglichen Datierungen
von Z. 5 desselben die auf das J. 28 n. Chr. zu gewaltsamen und un-
wahrscheinlichen Hypothesen nöthigt, während der andern auf das
J. 20 vor Chr. nichts entgegensteht. Wir erhalten dann ein Protokoll
von der Form, die wir für die älteste Zeit zu erwarten haben, indem
es, wenigstens für das J. 21 v. Chr., nur aus der Indiction besteht.
 
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