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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

DOI Artikel:
Bormann, Eugen: Inschriften aus Umbrien, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0041

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nicht zu regieren wussten, sondern von ihnen regiert wurden, werden
seit Nero diese Stellungen dem Gesinde entzogen und wenn nicht aus-
schließlich, doch überwiegend als Staatsämter behandelt, das heißt
Personen aus dem Ritterstand übertragen."

Diese Fassung entfernt sich noch entschiedener als die der übrigen
mir bekannten modernen Darstellungen2) von der in dem Leben
Hadrians c. 22 enthaltenen Angabe ab epistulis et a libeUis primus
equites Romanos habuit. Nach dieser ist die Ersetzung der Freigelassenen
durch Männer aus dem Ritterstande in zwei der wichtigsten Stellungen
im kaiserlichen Cabinet, der Erledigung der Correspondenz (ab epistulis)
und der Gesuche (a libeUis), eine neue Reform Kaiser Hadrians gewesen,
während Mommsen die Umwandlung im Wesentlichen weit früher ein-
getreten sein lässt. Diese Abweichung von der angeführten Angabe
stützt sich theils auf Schriftstellerzeugnisse, theils auf einzelne uns
bekannte Fälle. Ersterer gibt es, wenn ich nichts übersehe, zwei, das
des Tacitus über Vitellius hist. I 58 Vitellius ministeria principatus per
libertos agi solita in equites Romanos disponit und das des Sueton über
Domitian vita c. 7 quaedam ex maximis ofßciis inter libertinos equites-
que Romanos communicavit. Von Fällen der Bekleidung eines der
beiden Amter durch einen Ritter vor Hadrians Zeit ist einer sicher,
nämlich dass der auch aus Plinius Briefen (I 17; V 8; VIII 12) be-
kannte Cn. Octavius Titinius Capito nach Ausweis der stadtrömischen
Inschrift C. I. L. VI 798 unter Domitian jproc(urator) ab epistulis et
a patrimonio gewesen ist und die Stellung ab epistidis auch unter den
Nachfolgern Domitians, Nerva und Trajan, beibehalten hat.

Ferner war nach einer zunächst ansprechenden Vermuthung
Hirschfelds der bei Plutarch im Leben des Otho 9 als dessen Secretär
erwähnte Rhetor Secundus mit dem aus Quintilian und dem taciteisehen
Dialogus bekannten Iulius Secundus identitieiert worden, der vielleicht
dem Ritterstande angehörte. Die Identifizierung ist indes unsicher,
und der Rhetor Secundus kann, so viel ich sehe, recht wohl ein
Freigelassener gewesen sein. Es bleibt aber bestehen die Bekleidung
der Stellung ab epistidis durch den Ritter Titinius Capito unter
Domitian und dessen Nachfolgern, und die Worte Suetons beziehen
sich wohl auf diesen Fall, können sich aber außerdem auf andere uns
unbekannte beziehen. Ebenso bleibt bestehen die durch Tacitus bezeugte

2j Ich führe hier nur das Hirschfeld'sche Werk an. das zuerst die Entwicklung
der römischen Verwaltung in der Kaiserzeit in großem Zusammenhang dargelegt
hat. Siehe dort namentlich S. 292 in der Erörterung der hadrianischen Reformen:
'•Die großen Hofämter a rationibus, ab epistulis, a libeUis werden auch formell zu
Staatsämtern gemacht und ausschließlich mit Rittern besetzt", mit der Anmerkung
„Vorübergehend war dies bekanntlich schon von Otho und Vitellius geschehen" u. s. w.
 
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