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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

DOI Artikel:
Bormann, Eugen: Inschriften aus Umbrien, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0042

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Maßregel des Vitellius, aber deren Bedeutung ist, so viel ich sehe,
bisher nicht recht gewürdigt worden, indem wie ich früher so auch
andere die taciteische Stelle nicht im Zusammenhang der Erzählung
erwogen haben werden. Tacitus berichtet, wie die Heere von Ober-
und Niedergermanien von Galba abfielen und Vitellius zum Kaiser
ausriefen, erwähnt den Anschluss einiger benachbarter Völkerschaften
und sagt weiter, dass nicht nur die principes coloniarum aut castrorum,
sondern auch die gemeinen Soldaten ihre Baarschaft und Kostbarkeiten
hergaben instinctu et impetii et avaritia. Hierauf folgen zu Anfang
von Capitel 58 die Worte: igitur lauäata militum alacritat'e Vitellius
ministeria princvpatus per libertos agi solita in equites Romanos dis-
ponit, vacationes centurionibus ex fisco numerat, saevitiam militum . . .
saepius adprobat u. s. w. Tacitus legt also in diesem Satze dar, wie
Vitellius mit Worten und Handlungen den Soldaten, denen er die
Ernennung zum Kaiser verdankte, sich dankbar bewies, und in diesem
Zusammenhang ist klar, dass die equites Iiomani, denen er die ministeria
principatus per libertos agi solita übertrug, zu diesen Soldaten gehörten,
also in dem rheinischen Heere entweder. Praefecten von Alen und
(Johorten oder Legionstribunen wraren. Diese wie mir scheint sichere
Auffassung der taciteischen Worte wird durch unsere Inschrift bestätigt,
denn ganz zweifellos ist Caesius Propertianus einer jener Officiere
ritterlichen Standes gewesen, die damals der neue Kaiser Vitellius zu
seinen Gehülfen ernannte. Er war Tribun der vierten macedonischen
Legion, also derjenigen, die am Neujahrstage 69 zuerst die Bildnisse
Galbas herabriss und damit die Erhebung des Vitellius einleitete. Eine
spätere Ansetzung seiner Tribunenstellung aber ist dadurch aus-
geschlossen, dass die vierte macedonische Legion, als die mit diesem
Neujahrstag beginnenden Wirren zu Ende waren, zur Strafe für ihr
Verhalten aufgelöst wurde und später nicht mehr erscheint, eine frühere
dadurch, dass unter Galbas Vorgänger Nero und den früheren Kaisern
die Übertragung einer solchen Stellung an einen Ritter nach allem,
was wir wissen, durchaus unglaublich ist. Eine Bestätigung, wenn
eine solche erforderlich sein sollte, ist damit gegeben, dass die Per-
sönlichkeit des Kaisers, in dessen Diensten Propertianus stand, durch
das Wort imperator bezeichnet ist. Dies schließt andere Kaiser nicht
mit Notwendigkeit aus, deutet aber auf Vitellius hin, der nach seiner
Erhebung nur die Bezeichnung imperator annahm und im Ganzen
dabei geblieben ist und dessen Namen wegen der Verurtheilung seines
Andenkens später auf Denkmälern nicht genannt werden durfte.

Die Maßregel des Vitellius erscheint somit als eine außergewöhn-
liche, durch seine Erhebung durch meuterische Truppen veranlasste.
Außer dieser bleibt als Instanz gegen das die Reform dem Hadrian
 
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