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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

DOI Artikel:
Bormann, Eugen: Inschriften aus Umbrien, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0043
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und zwar ohne Vorgänger zuschreibende Zeugnis die Bekleidung der
Stellung ab epistulis durch den Ritter Titinius Capito und die ange-
führte Stelle Suetons über die schwankende Praxis unter Domitian.
Möglich, dass Sueton aus der Regierung dieses Kaisers noch andere
Abweichungen von der Regel kannte, möglich aber auch, dass die
Abweichung bei Capito eine vereinzelte geblieben ist, und dass bei
diesem für Domitian wie seine Nachfolger der Grund in der Persön-
lichkeit des Mannes lag, der nach Plinius ein sehr angesehener Schrift-
steller und eifriger Förderer literarischer Bestrebungen war.

Bei dieser Sachlage wird man wohl dabei bleiben können, dass
es bis auf Hadrian durchaus Regel war und blieb, dass die wichtigen
Gehülfenstellungen im Cabinet des Kaisers aus dessen Gesinde besetzt
wurden, und man wird in den angeführten taciteischen Worten, die
vor der Regierung Hadrians geschrieben wurden, ministeria principatus
per Ubertos agi solita das solita als quae solent nicht quae solebant
aufzufassen haben. Hadrian hat dann anscheinend unmittelbar nach
seinem im Herbst 117 erfolgten Regierungsantritt die bedeutsame Reform
vollzogen, dass jene Stellungen ausschließlich Männern aus dem Ritter-
stande übertragen wurden.3) Bei diesem Princip ist es in der Folgezeit
ohne nennenswerthe Schwankungen geblieben, und für das Amt a libellis
kennen wir aus der späteren Zeit kein einziges Beispiel der Bekleidung
durch einen Nichtritter.

IL

Bei den in den letzten Jahren von dem Spoletiner Alterthums-
freund Giuseppe Sordini, jetzt Ispettore degli scavi zu Florenz, zuerst
im Einvernehmen mit dem derzeitigen englischen Botschafter am
italienischen Hofe, dann auf eigene Hand ausgeführten Ausgrabungen
vor dem Rathhause von Spoleto, also oberhalb des antiken Forums,
sind beträchtliche und wohl erhaltene Reste eines stattlichen römischen
Wohnhauses aufgedeckt worden, das nach der Bauart und erhaltenen
Theilen der Wanddecoration etwa dem Anfang der römischen Kaiserzeit
angehörte. Sordini selbst hat in einer Spoletiner Zeitung regelmäßig
über den Fortgang der Grabungen berichtet, dann hat Fr. Gamurrini

3) Wie es scheint, war der erste Beamte ab epistulis, den Hadrian ernannte,
Sueton, der erste a libellis ein T. Haterius Nepos nach dessen Inschrift aus Foligno
(Henzen 6947 = C. I. L. XI 5213) mit den Worten proc(uratori) Aug(usti) Armeniae
mai[or(is)] (gegen Ende der Regierung Trajans), ludi magni, hereditatium, et a libellis
Aug(usti), praef(ecto) vigilum, praef(ecto) Aegypfti]. Ersterer wurde schon im Jahre
121 aus seinem Amte entfernt, letzterer war in demselben Jahre bereits Präfect
von Aegypten, und vorher hatte er nach dem Ausscheiden aus dem Amte a libellis
noch das Commando der Vigiles geführt.

Arehäologisch-epigraphische Mittheil. XV 3
 
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