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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

DOI Artikel:
Bormann, Eugen: Inschriften aus Umbrien, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0049

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jüngeren Plinius, der in seiner bekannten ursprünglich nach Como ge-
hörigen Inschrift (C. V 5262) heißt legat(us) pro pr(aetore) provinciae
Ponfti et Bithyniae] | consulari potestate in eam provinciam e[x s(enatus)
c(onsulto)..... missusj. Und zwar war bei ihm wie bei der Per-

sönlichkeit der Inschrift aus Spello diese Stellung die letzte vor dem
Tode. Ein solches Zusammentreffen würde allein es höchst wahr-
scheinlich machen, dass auch diese Inschrift auf Plinius zu beziehen
ist. Es kommt hinzu, dass was wir sonst aus derselben für die
Ämterlaufbahn erkennen, mit derjenigen des Plinius stimmt. Dieser
war, bevor er die außerordentliche Stellung in Bithynien übernahm,
zuletzt nach drei seiner Inschriften (C. V 5262. 5263. 5667) curator
alvei Tiberis et riparum et cloacar(um) urb(is) gewesen, und dass dies
für die Persönlichkeit unserer Inschrift zutrifft, beweist mit ausreichender
Sicherheit das vor dem ex s. c. stehende Tiberis.9) Ferner war Plinius
vor dem Volkstribunat kaiserlicher Quaestor, quaestor imp(eratoris),
wie er auf der großen Inschrift aus Como heißt, gewesen, und dem
entspricht das auf unserer Inschrift vor TRIB-PLEBIS stehende S,
das also zu [Q^juaestor IMPERATOR I] S zu ergänzen sein wird.

Auch passt dasjenige, für das unsere Inschrift ein Denkmal ist
und sein sollte, die durch letztwillige Bestimmung angeordnete Er-
richtung eines gemeinnützigen Baues in Hispellum gut zu dem, was
wir von Plinius wissen. Er hat seiner Vaterstadt Comum wie bei
seinen Lebzeiten, so durch sein Testament bedeutende Stiftungen zu-
gewendet, unter letzteren eine für die Erbauung, Ausstattung und
Instandhaltung von Thermen. Ferner wissen wir aus seinem Brief-
wechsel, dass er in der umbrischen am Tiber gelegenen Stadt Tifernum
Tiberinum, dem heutigen Citta di Castello, auf seine Kosten einen Tempel
hatte bauen und in demselben die Statuen der divi aufstellen lassen.
Tifernum war, wie Plinius selbst sagt, seinen Gütern benachbart (epist.
4, 1, 4)10) und es hatte ihn in seiner Jugend zum Patronus ernannt.

9) Dass wir hier eine verkürzte Benennung des Amtes finden, während in der
Inschrift des Plinius aus Oberitalien die volle steht, die dem Amt seit der Zeit
Trajans zukam, ist wohl nicht besonders auffallend. Die Terminalcippen (C. VI
1239—1242) haben natürlich alle die volle Bezeichnung.

10) Von diesen Besitzungen des Plinius wird wohl folgende auf der Höhe des
Appennin in der Nähe von Cittä di Castello gefundene und jetzt (wenigstens zum
größten Theile) im Rathhaus dieser Stadt aufbewahrte Inschrift herrühren

P L i N I A
C H R E S T E
EX • V O T O

Veröffentlicht ist dieselbe meines Wissens bis jetzt nur in dem Pracht werk
von Magherini-Graziani storia di Cittä di Castello 1890, in welchem auf S. 150 ein
 
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