Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

DOI Artikel:
Bormann, Eugen: Inschriften aus Umbrien, [1]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0052

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
von Spello als erster und gleichgeordneter Theil der Benennung, der
mit dem andern, dem Legatentitel, durch et verbunden ist. Erhalten
ist von dem auf Grund des Senatsbeschlusses Geschehenen oder Be-
stehenden in der Inschrift von Spello ex s. c. pro...... Bithynia, in

der von Como consulari potestat(e) in eam provinciam e..... imp.

Caesar(e) Nerva Traiano Aug. German. . . , wobei sicher ein missus
zu ergänzen ist und zu Anfang noch ein Paar hinzugehörige Buchstaben
gestanden haben können. Ich möchte demnach in der Inschrift von
Spello ergänzen:

ex s(enatus) c(onsulto) pro jj [consulari'potestate in provincia Ponto
et] Bithynia;

in der von Como:

[pro] |( consulari potestat(e) in eam provinciam e[x s(enatus) c(on-
sulto) auctore] \\ imp(eratore) Nerva Traiano Aug(usto) German[ico
Dacico missus].

Der andere Theil lautete in der Inschrift von Como, in der wenig
verloren ist:

legat(us) pro pr(aetore) provinciae Pon[ti et Bithyniae];
in der von Spello könnte er etwa gelautet haben:
legatus \\ [pro pr(aetore) imp. Traiani Aug. eius provinciae.

Es werden so, denke ich, Vorgang und Benennung verständlich.
Bithynien stand bisher unter dem Senat. In Folge eines kaiserlichen
Antrags ertheilte der Senat dem Plinius proconsularische Gewalt in
Bithynien, wie er es bisher jährlich für die von ihm entsendeten
Statthalter gethan hatte. Diesmal aber sollte die vom Senate erhaltene
Befugnis nur dazu verwendet werden, den Ubergang der Provinz aus
senatorischer Verwaltung in kaiserliche durchzuführen, indem Plinius
gleichzeitig kaiserlicher Mandatar war oder gleich darauf wurde, als
solcher die Provinz für den Kaiser übernahm und an der Spitze, der-
selben blieb. Als Statthalter des Kaisers war er pro praetore. Dem-
nach wird Plinius in der Inschrift von Como genannt: (kaiserlicher)
Statthalter an Praetors Stelle der Provinz Bithynien, nachdem er in
dieselbe auf Senatsbeschluss mit proconsularischer Gewalt entsendet
war", in der von Spello: „auf Senatsbeschluss Inhaber der proconsu-
larischen Gewalt in der Provinz Bithynien und Statthalter des Kaisers
an Praetors Stelle dieser Provinz".

Sind diese Darlegungen richtig, so hat in unserer Inschrift nicht
nur die Stadt Spello ein Denkmal für die nahen Beziehungen zu einem
der bekanntesten und liebenswürdigsten Männer des römischen Alter-
thums, sondern es ist auch mit Hülfe derselben ein Punkt des römischen
Staatsrechts der Kaiserzeit verständlich geworden.
 
Annotationen