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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

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Nowotny, E.: Inschrift aus Gunskirchen O.-Ö.: (zum Municipium Aelium Ovilava)
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0084

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für die Gesammtheit nicht näher untersucht werden.5) Während nun
bei denjenigen Städten, welche entweder wie Carnuntum und Vimina-
cium als alte Garnisonsorte einer Legion bekannt; oder welche wie
Aquincum und Mursa erst durch Hadrian dazu gemacht worden sind,
der Anlass zur Verleihung des Stadtrechtes ohne Zweifel in der weit-
gediehenen, bei den letztgenannten Orten vielleicht künstlich geförderten
Entwicklung der an das Lager sich anschließenden candbae zu suchen
ist, kann eine solche Entwicklung in Noricum und Raetien nur eine
untergeordnete Rolle gespielt haben. In diesen beiden Provinzen
lagerten zu Hadrians Zeit noch keine Legionen, sondern blos Auxiliar-
truppen, deren Lager wie Mommsen R. G. V S. 180 und 181 bemerkt,
schon wegen ihrer geringen Größe nicht jene civilisierende und
städtebildende Kraft haben konnten, wie die großen Legionslager.
Der Anlass wird also hier in localen Verhältnissen zu suchen sein.
Für Cetium, dessen Lage noch nicht genau festgestellt ist, — sicher
scheint nur, dass es ein alter Ort am Ausgange des Traisenthaies
war, — müssen wir uns bis jetzt damit begnügen, auf die Möglichkeit
hinzuweisen, dass es die Erhebung zum Municipium der Entwickelung
einer bedeutenderen vorrömischen An Siedlung verdankt habe. Etwas
Bestimmteres können wir mit Wahrscheinlichkeit über Ovilava aufstellen.

Zunächst sei auf die Nähe von Lauriacum verwiesen; dieser Ort
verdankt seine spätere Bedeutung dem Umstände, dass Marc Aurel
ihn zum Standlager einer Legion machte; und dass hiefür gerade
dieser Punkt ausersehen wurde, erklärt sich aus seiner einen weiten
Umkreis beherrschenden Lage am Ausfluss der Enns, die dem Platze
seit jeher eine militärische Wichtigkeit verleihen musste. Mommsen
hat (C. I. L. III p. 689) eben jene Nähe der civil organisierten Stadt
Ovilava als Erklärungsgrund dafür angesehen, dass Lauriacum seinen
rein militärischen Charakter niemals mit einer bürgerlichen Verfassung

5) Wenn aber Dürr, die Reisen d. K. Hadrian (Abh. d. arch.-ep. Sem. d. Univ.
Wien, II. Heft) p. 11 u. Anm. 29, die Gründungen römischer Gemeinden unter den
Thatsachen anführt, „welche nur indirect und nicht mit Sicherheit auf Hadrians
persönlichen Besuch an den betr. Orten schließen lassen" und p. 35 die von Hadrian
gegründeten röm. Städte neben den großen Standlagern als Stationen seiner Reisen
betrachten möchte, so kann ich dies nur in dem Sinne auffassen, dass Hadrian ent-
sprechend dem Zwecke seiner Reisen auf denselben eben Gelegenheit fand und suchte,
die einschlägigen Verhältnisse genau kennen zu lernen und demgemäß später jene Ver-
fügungen traf oder unterließ. Dass in einem oder dem anderen Falle die Anwesen-
heit des Kaisers den passenden Anlass bot, eine derartige Maßregel entweder
sofort zu vollziehen oder zu versprechen, kann nicht in Abrede gestellt werden,
eine Verallgemeinerung dieser Annahme erscheint mir aber unzulässig. Dürr selbst
hat für manche als „ae/.ischLi bezeugte Orte zugegeben, dass ein persönlicher Besuch
des Kaisers unwahrscheinlich sei, z. B. für Banasa p. 41 Anm. 186.
 
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