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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

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Nowotny, E.: Inschrift aus Gunskirchen O.-Ö.: (zum Municipium Aelium Ovilava)
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0085

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vertauscht zu haben scheine/) später aber (Hermes VII S. 324 not. 3)
allerdings dies Urtheil eingeschränkt durch den Hinweis auf die C.
I. L. III 5678 erwähnten aediles collegii iuven(um). Mag sich aber
immerhin aus den canabae jener Legion später ein bürgerliches
Gemeinwesen entwickelt haben oder nicht: in hadrianischer Zeit hat
der Ort gewiss nur militärische Bedeutung gehabt. Mit Umkehrung
der Argumentation Mommsens könnte man nun schon daraus auf eine
bürgerliche Bedeutung von Ovilava im Gegensatze zu Lauriacum
schließen, gewiss aber muss uns der Umstand, dass nahe bei der durch
Castelle gedeckten militärischen Grenze im Innern des Landes zu
Ovilava ein römisches Municipium errichtet wurde, veranlassen, den
Grund für diese Maßregel in civilen Verhältnissen zu suchen. In
dieser Hinsicht war es nun von der größten Bedeutung, dass in Ovilava
der jedesfalls alte, von den Römern in eine feste Straße umgewandelte,
von Noreia über den Pyhrnpass nordwärts führende Verkehrsweg in
die große, die Donau mit dem Nordwesten des Reiches über Iuvavum
verbindende Reichsstraße einmündete. Hiezu kommt, dass zugleich7)
mit dieser Einmündung der reißende Traunfluss zu übersetzen war,
was vielleicht schon in alter, gewiss in römischer Zeit mittels einer
Brücke bewerkstelligt wurde. Diese Flussübersetzung, die damit ver-
bundenen Befugnisse (Zölle u. s. w.), das durch die Abzweigung nach
Westen und Osten bedingte Umladen der Waaren, der rege Menschen-
verkehr u. s. w. mochten den Platz früh wichtig genug erscheinen
lassen, um ihm eine römische Stadtverfassung zu geben.

Ob freilich jene von Süden kommende Straße schon zu Hadrian's
Zeit über Ovilava hinaus nach Norden sich fortsetzte,8) ist nicht sicher,

6) Damals, als Mommsen dies schrieb, kannte man Ovilava nur als Colonie
und führte deren Ursprung schon auf Marc Aurel zurück; jetzt wo letztere Annahme
längst berichtigt ist, verliert jene Beweisführung Mommsens doch nichts an ihrer
Kraft, da sie mit demselben Rechte auf die municipale Verfassung von Ovilava
gestützt werden kann.

7) Dass diese Reichsstraije von Lauriacum bei Ovilava am rechten Traunufer
gegangen sei und hier die Flussübersetzung der von Süden kommenden Straße mit
benützt habe, machen die Funde in Sclüeißtheini und die Ausführungen A"< nners (die
Römerorte zw. Traun und Inn, Wr. Sitz.-Ber. 91 p. 553 ff.) sehr wahrscheinlich; für
die spätere römische Zeit scheint mir allerdings auch die Existenz eines damit
parallelen Straßenzuges nördlich der Traun durch Gründe gesichert, die ich in einem
anderen Zusammenhange vorzubringen gedenke.

8) Xothwendig wurde eine solche Fortsetzung, als die unter Marc Aurel
an der Donau zwischen Lauriacum und Regina castra gegründeten Castelle eine
raschere Verbindung mit dem Süden erforderten. Dass in der späteren Zeit aus
strategischen Gründen eine Verbindung mit dem heutigen Efferding bestanden haben
muss, zeigen die Ausführungen Kenners p. 587, und hiedurch erst ist man, wie ich
glaube, berechtigt, die von Kopal bei Steinholz entdeckten Spuren, von denen Kenner
p. 574 spricht, auf eine Römerstraße zu beziehen.
 
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