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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

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Premerstein, Anton von: Eine Votivinschrift aus augustischer Zeit
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0089

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es passt dazu recht gut, dass die Ära nach Z. 16 vussu Iovis gesetzt
ward. Dazu stimmt auch die Gleichmäßigkeit der Entfernungen von
der zweiten Zeile zum oberen Kande der Platte einerseits und von der
Schlusszeile (Z. 17) zum unteren Rande andererseits (c. 0*06), sowie
der Umstand, dass der Beginn von Z. 2 wie bei Z. 10 und 14 etwas
nach links vorgeschoben ist. Dabei ist in der nachträglichen Hin-
zufügung von Z. 1 (Mercurio) das Bestreben unverkennbar, Mercurius,
hinter dem sich Augustus selbst birgt, an die Spitze des Göttervereines,
dem die ara Augusta (Z. 16) geweiht ist, treten zu lassen; die Formen
der Buchstaben legen die Annahme nahe, dass dieser Nachtrag an so
hervorragender Stelle schon sehr bald nach der Fertigstellung der
Inschrift in der bewussten Absicht einer loyalen Huldigung an den
Kaiser vorgenommen wurde.

Bei der Ergänzung der Lücken ist zu beachten, dass allem An-
schein nach ein Ubergreifen eines längeren Wortes von einer Zeile in
die andere vermieden worden ist und dass, abgesehen von den aus
einem besonderen Grunde vorgerückten Zeilen 2. 10. 14 und vielleicht
Z. 8. 9 die Anfänge der Zeilen genau untereinander stehen, dagegen
die Enden und damit die Längen der Zeilen unregelmäßig sind. Daraus
folgt, dass in Z. 5 nach Fortuna[e] und im Anfange von Z. 6, wo ge-
rade für drei etwas größere Buchstaben Platz vorhanden ist, mit großer
Wahrscheinlichkeit [Matri jj Magjnae zu ergänzen ist; von anderen
noch denkbaren Supplementen würde, soviel ich sehe, nur [Latojnae
einigermaßen zu den Raumverhältnissen passen. — Z. 6 zu Ende ist
nach Herrn Dr. Vaglieri, der um unsertwillen den Stein genau ver-
glichen hat, das obere Ende eines senkrechten Striches unzweifelhaft;
es wird daher bei dem von den Herausgebern in den Notizie vor-
geschlagenen PifetatiJ bleiben müssen. Weniger sicher ist, ob mit dem
[divinisj am Ende von Z. 7 das Richtige getroffen ist.1) — Z. 8. 9
ist die in den Notizie gegebene Ergänzung [quod bojnum [fausttcm]
[felijxque [sitj durch die Raumverhältnisse geboten; für diese etwas
abweichende Fassung der bekannten Segensformel vgl. C. I. L. XII
4o33 vom J. 11/1.2 n. Chr. (Vorderseite Z. 7). — Der Anfang von
Z. 10 springt um etwa l1/.) Buchstaben vor. In der von Mommsen
vorgeschlagenen Ergänzung imp(eratori) Caesari Augusfto tutelaequej
eins senati2) populifque Homani] et gentibus scheint mir das tutelae

1) Für die Schreibung fatiIs verweise ich auf E. Seelmann Aussprache des
Latein 8. 237 f. und besonders J. Christiansen De apicibus et i longis (Kieler Diss.)
Husum 1889 S. 33 f.

2) Zur Genetivform senati vgl. Ritschl opuscula IY S. 171 f., Georges Lexikon
der lateinischen Wortformen Sp. 630; außerdem Charisius bei Keil Gr. L. 1, 143, 12 f.
 
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