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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 16.1893

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Domaszewski, Alfred von: Lustratio exercitus
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https://doi.org/10.11588/diglit.12273#0031
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Vorschrift Ciceros gemäß, bonis nominibus ausgewählt12) und dürften
jene drei Soldaten gewesen sein, welche die drei hostiae — sus, ovis,
taürus — geführt haben.

Von einer anderen Art militärischer Lustratio berichtet die In-
schrift C. I. L. 3 Supp. 8112: ..[pro salute imp(eratoris) Caes(aris)
31. Aureli Severi Alexandri Au]<j. n. et leg(ionis) VfllJ Cl(audiae) Seve-
[rijanae AflexJandrifanaeJ Myrism[us] Felicis dßsjo(ensatoris)] vi-
k(arius) lust[rat(ione)J — so wird zu ergänzen sein — Cl(audii) Ale-
xfanjdri hasft(ati) cum] mp/nsoribus — 11 N^ien — a. 228.

Die Inschrift bezieht sich, wie ich im Corpus wahrscheinlich
gemacht, auf die Lustratio des Territoriums der Legion. Das Auf-
treten des vikarius dispensatoris bei der Lustration dürfte sich aus der
Stellung des Dispensators selbst erklären. Es ist der Dispensator
legionis, der in den Inschriften der legio III Aug.13) wiederholt genannt
wird. Bereits in augusteischer Zeit lag die Verwaltung der für Heeres-
zwecke bestimmten Gelder in den Händen der Provincialprocuratoren.
Strabon sagt von Hispania citerior p. 166: doi öe Kai eiriTpoTrot toö
Koacrapoc; nnriicoi avöpec;, oi btaveuovTec; rd xpr^axa toic; cfTpaTtuuraic; eic, tt)v
öioiKnö'iv toö ßiou. Es sind dies die beiden Procuratoren der Hispania
citerior im engeren Sinne und von Asturia und Callaeciae.14) So erklärt
sich auch die Verknüpfung der Belgica mit den beiden Germaniae zu
einem procuratorischen District, da die Germaniae bereits in der Periode,
in welcher sie bloße Militärdistricte bilden, für die Bestreitung der Heeres-
bedürfnisse auf die Casse des Procurators der Belgica angewiesen waren.15)

Heidelberg. A. v. DOMASZEWSKI

12) Bei Exuperatus wird man an die Bedeutung des Verbums gedacht haben.
Es wird kein Zufall sein, dass die drei bei der Lustratio verwendeten Soldaten
signiferi sind. Vgl. Sueton. Claud. 13.

13) Vgl. C. I. L. VIII 3288-3292 und die Familia rationis castrenais C. I. L. VIII
2702 und 5234. — In Moesia superior könnte allerdings der Titel des Dispensators
anders gelautet haben, da nicht wie in Numidien nur eine, sondern zwei Legionen in
dieser Provinz stationiert waren. Aber eine engere Beziehung dieses Dispensators zum
Heere anzunehmen, nöthigt meines Erachtens der ganze Zusammenhang der Inschrift

u) Vgl. Rhein. Mus. 1890 S. 5 ff. und Mommsen Staatsr. II 848.
15) Dass die erste Meldung von der Empörung der rheinischen Legionen im
Jahre 69 durch ein Schreiben des Procurators der Belgica in Rom einläuft (Tac.
bist. 1, 12), hängt damit zusammen. Seine Officialen waren ohne Zweifel in den
Hauptquartieren in Mainz und Köln Augenzeugen der Vorgänge. Denn am 1. -Ja-
nuar, als die Truppen den Eid verweigerten, war auch Soldzahlung. Vgl. Mommsen.
Eph. VII p. 460. Aber es ist ganz falsch, wenn Marquardt sagt, die Germaniae als
Militärdistrict gehörten zu dem Gerichts- und Verwaltungskreise des legatus Belgi-
eae, Staats-Verw. I S. 275. Tacitus Ann. XIII 53 sagt von dem beabsichtigten
Kanalbau des Legaten des oberrheinischen Heeres: Thvidit operi Aelius Gracilis, Bel-
yicae legatus, deterrendo Veterem, ne legiones alienae. provinciae inferret.
 
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