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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 16.1893

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Swoboda, Heinrich: Arthmios von Zeleia
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https://doi.org/10.11588/diglit.12273#0063
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statt elq toüc; c'EXXnva<; eine viel individuellere Bedeutung und es kann
bei einer freien Umschreibung der Urkunde wohl das Letztere für
das Erste gesetzt werden, aber nicht umgekehrt. Wir werden daher
den Beschluss im Wesentlichen in der Weise reconstruieren, wie es
Krech versucht hat:9) zu Anfang das Praescript, in dem Kimon als
Antragsteller stand (wie durch Krateros bezeugt ist), dann den Inhalt:
'ÄpGuiov TTuGuuvaKTOc; ZeXerrnv driuov eivai Kai TroXeuiov toö ör|uou tou
'AGnvaiuuv, auTÖv Kai jtvoc,, oder wahrscheinlicher noch im Imperativ:
"ApGuioc; TTuGcuvaKToq ZeXeiTnc; drriuoc; eöruu10) Kai rroXeuioc; tou ön,uou
tou ÄGnvaiuuv Kai tluv cruuudxuuv, aiiTÖc; Kai yevoq11) — mit der darauf-
folgenden Motivierung: öti töv xpucröv töv €k Mn,ö(juv ek; TTeXoTcowncrov
f\jafev7 die, wie in den Decreten der damaligen Zeit üblich,12) dem
Beschlüsse nachgestellt ist.

Gegenüber diesem durch Demosthenes sichergestellten Text er-
scheint die Wiedergabe bei den beiden anderen Rednern als eine Um-
schreibung und Erweiterung, die sich von dem Original entfernt und
unseren Begriffen von diplomatischer Treue nicht entspricht. Weniger
ist dies noch der Fall bei Deinarch, der aber allerdings hinter jevoq
hinzufügt Kai cpeuYeiv 'AGnvac;, ein Einschiebsel, das auf seine eigene
Rechnung kommt (er sagt daher auch vorher qpuyiiv tou KOUtCFavTOc; tö
Xpuoiov KaTayvövTec; eHrjXaö'av auTÖv e£ arrdöTic; Tfjc; x^pac;) und eine,
wie wir sehen werden, ungenaue Umschreibung der von Demosthenes
bezeugten anuia ist; er hat ja auch in §. 24 die Motivierung Kouicrai
tö xPuo~iov £k Mr)öuuv eTri öiaqpGopa TÜuvcEXXn.vuuv in rhetorischer
Weise umgebildet, obwohl er, wie sein eigenes Citat aus dem Pse-
phisma zeigt, dessen Fassung in dieser Hinsicht ganz gut kannte.
Noch freier schaltete Aeschines mit der Urkunde und hat sie einfach
in einen späteren Stil umgesetzt: eHeKipuHav ek Tr\q TTÖXewc; Kai eH
arrdöric; f\q 'AGnvaToi apxoucrw, eine Ausdrucksweise, die wohl für die
spätere Zeit zulässig ist,13) aber in den Jahren, in welche unser Be-
schluss zu setzen ist, gewiss noch nicht angewendet wurde. Nur eine
wichtige Einzelheit verdanken wir Aeschines, wir erfahren durch ihn,
dass Arthmios Proxenos von Athen gewesen ist; woher er dies hat,
ist schwer zu sagen, in der in Rede stehenden Inschrift wird es kaum

9) S. 42. Die Herstellung Funkhänels (a. a. 0. Sp. 310) ist nicht consequent
und contaminiert verschiedene Elemente.

10) i'öro) ist im Cod. 2 übergeschrieben und muss in den Text des Demosthenes
eingesetzt werden.

ai) ytvoc, Ttciv in der Rede neQt Tta^an^töß. entspricht nicht dem Urkundenstil.
12) Vgl. meine griechischen Volksbeschlüsse S. 46.

1S) C. I. A. IV p. 164 n. 27 c, Z. 14 ff. iv xü>v nökecov &v 'A&tjvaToi y.gatovöi,
ähnlich Plutarch Pericl. c. 29 und in dem der Vita des Antiphon eingefügten Pse-
phisma §. 24.
 
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