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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 16.1893

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Swoboda, Heinrich: Arthmios von Zeleia
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https://doi.org/10.11588/diglit.12273#0064
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berührt worden sein, aber das Decret, welches Arthmios die Proxenie
verlieh, kann in damaliger Zeit ebenso gut noch existiert haben als
die Stele, auf welche die Redner Bezug nehmen. Ich kenne wenig-
stens keinen Grund, der uns zwingen würde Aeschines' Nachricht
keinen Glauben zu schenken.

Wie nun das Rechtsverfahren der Athener gegen Arthmios zu
verstehen sei, das. sagt Demosthenes mit klaren Worten und hat auch
Funkhänel der Hauptsache nach richtig erkannt.14) Die Neueren
haben sich, wie ich schon zu Eingang bemerkte, sehr zum Schaden
der Sache davon entfernt. Dies gilt schon von Busolt, am meisten
aber von Bauer, dessen Worte herzusetzen nothwendig ist:15) ,Das
Psephisma, welches auf Kimons Antrag über den persischen Unter-
händler Arthmios von Zeleia die Atimie verhängte, weil er persisches

Geld nach dem Peloponnes gebracht habe...... Die Athener haben

(deren Überbringer) Arthmios unterwegs dingfest gemacht und erklärten
ihn für rechtlos, für einen Feind ihrer Stadt und des Bundes'. Ich
sehe ganz ab von der inneren Unmöglichkeit, an der diese Deutung
krankt; es wird mit ihr den Athenern ein Abderitenstückchen der
ärgsten Sorte zugetraut: sie hätten ein so gefährliches Individuum wie
Arthmios festgenommen und anstatt ihn für immer unschädlich zu
machen, sich damit begnügt eine platonische Atimie-Erklärung zu er-
lassen, die für ihn, der nicht athenischer Bürger war, höchstens die
Bedeutung gehabt haben würde, dass er seiner Proxenie verlustig
gieng. Ich bekenne ganz und gar nicht zu begreifen, wie sich Bauer
den Fortgang der Sache vorstellt: haben die Athener dann am Ende
Arthmios freigelassen, damit er sein Handwerk weiter treiben könne?
Die Auffassung, als ob Arthmios überhaupt erwischt und gefangen
gesetzt worden wäre, kann sich höchstens auf die Ausdrucksweise des
Aeschines stützen Tiap5 oubev uev rjXGov (XTroKTeTvai, welche Worte frei-
lich nur eine lustige Interpretation im Sinne des bekannten Sprüch-
wortes über die Nürnberger zulassen — wären die Athener des Arthmios
habhaft geworden, so würden sie mit ihm kurzen Process gemacht
haben; es bleibt also nur emön.un.ö'avTa eic; xnv ttöXiv,u;) aber das ist
ein Gegensatz, wenn man will ein rhetorischer Kniff, der auf einen
Anderen gemünzt ist, der nicht bloß in der Stadt sich zeitweilig auf-
hält, sondern deren Bürger ist, Demosthenes, gegen welchen Aeschines
unmittelbar darauf sich wendet.

14) Dazu auch M. H. E. Meier, De bonis damnatorum S. 102 und Lelyveld,
De injamia S. 17 Note.

15) Literarische und historische Forschungen S. 73.

lö) Dadurch hat sich schon Grote zu einer ähnlichen Ansicht verführen lassen.
History of Greece (Ausgabe von 1869/70) V 124.
 
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