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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 16.1893

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Swoboda, Heinrich: Arthmios von Zeleia
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https://doi.org/10.11588/diglit.12273#0070
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thätigen Bestreben den Volksstaat umzustürzen wurde wieder mit
Gewalt begegnet. Es ist daher am wahrscheinlichsten, dass diese
Veränderung in eine Zeit fällt, in der die Athener die Tyrannis schon
an sich erprobt hatten und sich gegen deren Wiederkehr schützen
wollten d. h. in eine der beiden Perioden, da Peisistratos von seiner
Herrschaft vertrieben war und sie von dem Auslande aus wiederzu-
gewinnen suchte, vielleicht in die Jahre, die auf seinen ersten Sturz
(555/4?) folgten. Mit seinem endgiltigen Siege wurde natürlich jenes
Gesetz beseitigt; aber noch besser wusste sich Peisistratos gegen die-
jenigen, die es in die Praxis umsetzen wollten, durch die Entwaffnung
des Volkes zu schützen. Mit der Vertreibung der Peisistratiden lebte
es aber wieder auf; es wurde von der befreiten Bürgerschaft erneuert
und, wie Stahl erkannt hat,32) durch einen feierlichen Eid bekräftigt.
Und in specieller Anwendung auf die Peisistratiden wurde ein besonderer
Volksbeschluss gegen sie erlassen, durch den sie für geächtet und
vogelfrei, für dxiuoi Kai uoXeuioi erklärt wurden. Das ist die Stele,
von der Thucydides (VI 55) spricht: TraTöe^ jap auiuj uövuj (dem
Hippias) cpouvovTGü tüuv Yvnöluuv döeXqpujv Yevöuevoi, üjc; ö Te ßuuuöc;
crnuouvei Kai r) ö"rr]\r| <r|) uepi tuc; tüjv xupdvvuiv döiKiac;, f) ev tt\ Ä0n-
vaiujv aKpoTTÖXei öTaGeuia, ev fj OecrcraXoü uev oub' MTnrdpxou ouöeic;
Traiq Tefpanxai, cIttttiou öe Trevie.... Kai ev jf) amr\ örr|\ri Trpujxoc;
YefpaTrrai ueTa töv iraTepa. Meines Wissens hat von allen Kritikern,
die sich mit dem Texte des Thucydides beschäftigten, allein van Her-
werden erkannt,33) dass an der citierten Stelle eine leichte Änderung
nothwendig sei. Es ist natürlich, dass die bei Thucydides als örr|\r|
döiKiac; angeführte Urkunde nach dem Beschluss, den sie erhielt, näher
bezeichnet sein musste; und wenn, was ich für die damalige Zeit be-
zweifle, in einer ausführlichen Begründung die Missethaten der Peisistra-
tiden aufgezählt sein mochten, ihr ,Sündenregister',34) so war dies die
Nebensache und das Wichtigste die gegen sie ergriffenen Massregeln
— ich halte daher Herwerdens Conjectur irepi rnc; tüjv Tupdvvujv dnuiac

32) Bei unserer Ansicht von dem Alter des Gesetzes kommt auch der von
Stahl 1. 1. 615 ff. heftig bekämpfte Zusatz v.axä yexbv 26Xowo$ rö^ov (Andoc. de myst.
§. 95) zur Geltung, wenn man ihn nicht speciell auf Solon selbst, sondern wie es
bei den athenischen Rednern üblich war, auf die ältere Zeit in weiterem Umfange,
etwa auf das sechste Jahrhundert, bezieht. Das Psephisma des Demophantos, das
nur eine Erneuerung älterer Bestimmungen war, konnte ganz gut als ,solonisclil
bezeichnet werden.

33) Mnemosyne N. S. VIII 156.

34) Wie etwa die Beschlüsse aus Eresos über die Tyrannen (Collitz nr. 281)
auf Seite A und B eine ausführliche Schilderung von deren Vergehen enthalten.
Es ist interessant, dass auch in diesen Beschlüssen ein vo'/<oc ö neQi r&v rvy&vvwv
erwähnt wird, nach C Z. 31 ff. yeyQcc(t[n]wov iv tü örüM.a [r]ü /rrci'/.cuja.
 
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