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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 16.1893

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Mommsen, Theodor: Zweisprachige Inschrift aus Arykanda
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https://doi.org/10.11588/diglit.12273#0105
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schon der Stellung nach darf es angesehen werden als Bescheid auf die
ihm angehängte Eingabe, ähnlich wie wir beide in der Urkunde der
Skaptoparener vereinigt tinden. Im Übrigen erschienen mir die Über-
reste so gering, dass ich davon absah eine conjecturale Ergänzung zu
versuchen. Aber als ich dann die Urkunde Harnack vorlegte, machte
dieser aufmerksam auf die auffallende Übereinstimmung dieser lateinischen
Reste mit den Schlussworten des weiterhin zu erwähnenden gleichartigen,
von Eusebius in griechischer Übersetzung (dvriYpaqpov epunvdac; ist die
Überschrift) aufbewahrten Erlasses an dieTyrier; und die durch Bor-
mann vorgenommene abermalige Untersuchung des Abklatsches brachte
es zur Gewissheit, dass diesem Erlass und dem unsrigen an die Provinz
Lykien und Pamphylien die gleiche, nur unbedeutend modificierte Re-
daction zu Grunde liegt. Ich setze die Schlussworte her, wie sie bei
der Vergleichung sich herausstellen, wobei ich bemerke, dass die latei-
nischen Ergänzungen den Raumverhältnissen in so weit angepasst sind,
als dies der Sachlage angemessen ist. Wo, wie gewöhnlich und auch
hier, die Ergänzungen den Wortlaut nicht im einzelnen herstellen
können und sehr verschiedene Wendungen desselben Gedankens mög-
lich sind, ist es angemessen sich auf ungefähre Lückenfüllung und
möglichst einfache Herstellung des Gedankenzusammenhangs zu be-
schränken, zumal da wissenschaftlich meistens recht wenig darauf an-
kommt, ob diese oder jene der möglichen Fassungen den Vorzug verdient.

[vestrae devotioni permittimus]
eTTiTperrouev xr) uuerepa KaGoöiuuö'ei

[quamcumque munific] entiam, volfeiis pro hoc vestro pio
proposito petjere,

ÖTTOiav ö5 av ßouXriGfjxe ueYaXoöujpedv dvrl Toamic; uuüjv Tfjc; qpiXoGeou
TTpoBecrews aiiriffai

iam nunc hofc facere et accepisse vos credere li/cet,
Kai f\br\ uev toOto iroieiv Kai XaßeTv aHnJucraTe •

impetraturi efam sine moraj
TeuHecxGe ydp auTfjc; x^pic; Tivoq urrepGecreujc;

[quae]
fehlt

TrapaaxeOecra tx] üueirepa iroXei1)

_ •

l) Weggelassen, weil das Schreiben an die Provinz gerichtet ist.
 
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