Wesentlich dieser Petition analog werden die übrigen von der
Regierung gleichmäßig veranlassten gelautet haben; mit Recht macht
Harnack geltend, dass der Gedankengang unseres Schriftstückes im
allgemeinen übereinstimmt mit dem der tyrischen, so weit dieser aus
der kaiserlichen Antwort sich erkennen lässt. cWie in dem tyrischen
Schriftstück die Vortheile und Segnungen, welche der pünktliche und
ungestörte Gottesdienst gewährt, in breiter Darstellung ausgeführt
werden, beginnt eben damit die Eingabe der Lykier und hat wahr-
scheinlich auch damit geschlossen.5
Der Zeit nach fällt die Eingabe in das Jahr 311 oder wahr-
scheinlicher 312, wie die Vergleichung mit den beiden oben ange-
führten geschichtlichen Berichten ergibt. Als sie einlief, war Galerius
todt, welcher im Jahre 311 bald nach Erlass des Toleranzedictes vom
30. April gestorben ist, und, wie die Adresse der Urkunde zeigt, die
Einigung zwischen Maximinus, Licinius und Oonstantin, welche ohne
Zweifel noch in demselben Jahre abgeschlossen ward, einerseits er-
folgt, andererseits noch nicht gebrochen, welcher Bruch nach der
Vermählung des Licinius mit der Schwester Constantins im Winter
312/13 eintrat. Dies führtauf die oben gegebene Ansetzung. Zwischen
dem letzten, den Christen wiederum günstigen Religionsedict Maximins
(Eusebius h. e. 9, 10), das seiner Katastrophe Ende 313 nicht lange
vorhergegangen sein kann, und seinen gegen die Christen gerichteten
Erlassen, welche durch diese und die analogen Eingaben hervorgerufen
wurden, liegt nach Eusebius 9, 10, 12 weniger als ein Jahr: auTCü toö
Tup&vvou qpuuvai ovti öXov eviauxöv tüüv Konra Xpicrnavujv ev crrr|\aic;
dvaieGauevuuv auxiu öiaTcrfudTuiv ucrrepicraö'ai. Diese Angabe ist nicht
schlechthin unvereinbar mit der Ansetzung unserer Urkunde in 311,
passt aber besser für das Folgejahr.
Die damals nach Galerius Tod regierenden Herrscher sind, wie
schon aus dem Gesagten erhellt, Constantinus, Licinius und Maximinus.
Dies war die von Galerius vorgeschriebene Reihenfolge (de mort. per-
sec. 32. 43) und sie entspricht der Epoche der Ernennungen: Con-
stantinus war schon 306 nach dem Tode des Vaters zum Augustus aus-
gerufen, neben ihm Licinius im Jahre 307 auf dem Congress in Car-
nuntum anerkannt worden, während Maximinus erst nach diesem Congress
zuerst von seinen Truppen dazu gemacht, dann auch von Galerius als
solcher anerkannt wurde (de mort. persec. 32). Aber zum Caesar war
Maximinus allerdings schon im Jahre 305 ausgerufen worden (de mort.
persec. 32 : praescriptione temporis pugnat se priorem esse debere qui prior
sumpstrit purpuram), und daher nennt ihn auch ein in Aegypten, also in
seinem alten Machtbereich gefundener Meilenstein (C. I. L. III S. 6633)
als solchen vor Constantin. In der That setzte er in dem helle-
Regierung gleichmäßig veranlassten gelautet haben; mit Recht macht
Harnack geltend, dass der Gedankengang unseres Schriftstückes im
allgemeinen übereinstimmt mit dem der tyrischen, so weit dieser aus
der kaiserlichen Antwort sich erkennen lässt. cWie in dem tyrischen
Schriftstück die Vortheile und Segnungen, welche der pünktliche und
ungestörte Gottesdienst gewährt, in breiter Darstellung ausgeführt
werden, beginnt eben damit die Eingabe der Lykier und hat wahr-
scheinlich auch damit geschlossen.5
Der Zeit nach fällt die Eingabe in das Jahr 311 oder wahr-
scheinlicher 312, wie die Vergleichung mit den beiden oben ange-
führten geschichtlichen Berichten ergibt. Als sie einlief, war Galerius
todt, welcher im Jahre 311 bald nach Erlass des Toleranzedictes vom
30. April gestorben ist, und, wie die Adresse der Urkunde zeigt, die
Einigung zwischen Maximinus, Licinius und Oonstantin, welche ohne
Zweifel noch in demselben Jahre abgeschlossen ward, einerseits er-
folgt, andererseits noch nicht gebrochen, welcher Bruch nach der
Vermählung des Licinius mit der Schwester Constantins im Winter
312/13 eintrat. Dies führtauf die oben gegebene Ansetzung. Zwischen
dem letzten, den Christen wiederum günstigen Religionsedict Maximins
(Eusebius h. e. 9, 10), das seiner Katastrophe Ende 313 nicht lange
vorhergegangen sein kann, und seinen gegen die Christen gerichteten
Erlassen, welche durch diese und die analogen Eingaben hervorgerufen
wurden, liegt nach Eusebius 9, 10, 12 weniger als ein Jahr: auTCü toö
Tup&vvou qpuuvai ovti öXov eviauxöv tüüv Konra Xpicrnavujv ev crrr|\aic;
dvaieGauevuuv auxiu öiaTcrfudTuiv ucrrepicraö'ai. Diese Angabe ist nicht
schlechthin unvereinbar mit der Ansetzung unserer Urkunde in 311,
passt aber besser für das Folgejahr.
Die damals nach Galerius Tod regierenden Herrscher sind, wie
schon aus dem Gesagten erhellt, Constantinus, Licinius und Maximinus.
Dies war die von Galerius vorgeschriebene Reihenfolge (de mort. per-
sec. 32. 43) und sie entspricht der Epoche der Ernennungen: Con-
stantinus war schon 306 nach dem Tode des Vaters zum Augustus aus-
gerufen, neben ihm Licinius im Jahre 307 auf dem Congress in Car-
nuntum anerkannt worden, während Maximinus erst nach diesem Congress
zuerst von seinen Truppen dazu gemacht, dann auch von Galerius als
solcher anerkannt wurde (de mort. persec. 32). Aber zum Caesar war
Maximinus allerdings schon im Jahre 305 ausgerufen worden (de mort.
persec. 32 : praescriptione temporis pugnat se priorem esse debere qui prior
sumpstrit purpuram), und daher nennt ihn auch ein in Aegypten, also in
seinem alten Machtbereich gefundener Meilenstein (C. I. L. III S. 6633)
als solchen vor Constantin. In der That setzte er in dem helle-