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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 16.1893

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Mommsen, Theodor: Zweisprachige Inschrift aus Arykanda
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https://doi.org/10.11588/diglit.12273#0109
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spontischen Vertrag es durch, dass ihm unter den drei Herrschern die
erste Stelle eingeräumt ward, wie dies sowohl die Schriftsteller be-
richten (de mort. persec. 44: primi nominis titulum . . .sibi Maximinus
vindicabat, Eusebius h. eccl. 9, 10: Kaxd tujv xfjc; ßamXeiac; koivujvujv
.... roXuäv dupunro . . . upOurov eauiöv touc; TiuaTc; dvaYopeueiv), wie
auch die Inschriften bestätigen, nicht bloß des Orients (Meilenstein von
Elles C. I. L. III S. 7174), sondern auch des Occidents (Inschrift von
Prutting in Noricum C. I. L. III 5565, gesetzt zur Feier eines am
27. Juni 310 erfochtenen Sieges nach Galerius Tod, wahrscheinlich
im Jahre 311). Wenn also unsere Urkunde an erster Stelle ihn, an
dritter den Licinius nennt, so ist dies hiemit in Einklang und kann
der dazwischen fehlende Name nur derjenige Constantins sein.

Dass Z. 11 die petitionirende Provinz nicht bloß als pamphylische,
sondern als lykische und pamphylische bezeichnet gewesen sein muss,
folgt aus der Auffindung der Inschrift im Herzen der lykischen Land-
schaft. Damit stimmt überein (wie Marquardt Staatsverwaltung l2, 379
mit Recht bemerkt), dass die veroneser Provinzialliste aus diocletianischer
Zeit nur Pamphylien, nicht aber Lykien aufführt, und dass eine
kaiserliche Verordnung vom 1. Juni 313 (C. Th. 13, 10, 10 - C. lust.
11, 49, 1) gerichtet ist ad Eusebium, v. p. praesidem Lyciae et Pam-
phyliae.

Die Antisemiten — Christus war ja auch ein Semit — hatten es
also vor anderthalb Jahrtausenden weiter gebracht als ihre heutigen
Gesinnungsgenossen. Unsere offenbaren Antisemiten haben bis jetzt
noch nicht erreicht, dass ihre Petitionen um Semitenhetze von Regie-
rungswegen in jeder kleinen Landstadt öffentlich angeschlagen werden,
und die hochgestellten Krypto-Antisemiten, die eigentlichen Schuldigen,
stehen nicht minder weit zurück hinter der Leistung des Kaisers Maxi-
minus. Einen Fortschritt der Cultur auf diesem Gebiet wird der
Menschenfreund also gern registriren.

Im einzelnen finde ich zu dem Text noch folgendes zu bemerken.

Für die Bestimmung der Lückengröße sind die beiden mit Sicher-
heit zu ergänzenden Zeilen 10 und 11 maßgebend. In der ersten
fehlt, da für den Geschlechtsnamen am Ende von Z. 9 Raum gelassen
ist (s. unten), das Wort Kw(v)(TTavT(e)h/iu. In der zweiten lässt sich
die Ergänzung Auiduuv Kai TT ebenfalls nicht verlängern, denn die ad-
ministrativ fest combinierten Landschaften werden, ihrer inneren Selb-
ständigkeit unbeschadet, immer als einfacher Verwaltungsbezirk, pro-
vincia oder eOvoc; gefasst; es gibt nur eine provincia Ponti et Bithy-
niae (C. V 5262, IX 4965, XIV 2925), eTtapxda TTövtou Kai Bi9uv(ag
 
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