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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 16.1893

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Kubitschek, Wilhelm: Azinum
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https://doi.org/10.11588/diglit.12273#0121
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hat der Erklärung von Azinas meiner Meinung nach den richtigen
Weg gewiesen, indem er bemerkte: Azinas fortasse ethnicum est; die.-e
Stellang des Ethnikons ist nicht verschieden von Fällen wie C. I. L
VIII 2904 [C.J lulius C. fil. domo Arethusa Livianus.5)

Denselben Ortsnamen möchte ich in der Heimatsangabe eines
der Praetorianer sehen, welche nach dem J. 212 dem Kaiser Caracalla
das Denkmal C. I. L. VI 2388 weihten. Die Lesung wird zwar an
den beiden Stellen, wo das bezügliche Fragment ediert wird C. I. L.
VI p. 668 n. 9 und p. 868 n. 27/5) nicht gleichmäßig gegeben (dass
beide Stücke zu identifieieren sind, hat bereits Mommsen Eph. ep. V
p. 199 angedeutet); aber in dem mir hier wichtigen Punkte stimmen
sie überein; dort lesen Z. 5

Henzen und Kaibel Henzen

VIC AZIN (VR AZIn|

Daher kam ich auf die Vermuthung, dass auch jener Rastorianus auf
seiner Grabschrift von einem Municipium Azinum (oder Azina?)
spreche und Z. 7 zu lesen sei municipp. Azinatium u. s. w. Der Ab-
klatsch,7) den der treffliche Director des archaeolog. Museums in
Spalato, Monsignore Bulic, mit gewohnter Liebenswürdigkeit mir zur
Verfügung stellte, zeigt zwischen PP keine Spur eines Punktes, wäh-
rend ich zwischen PP und A, wo die Oberfläche des Steines etw^as an
Glätte verloren zu haben scheint, so dass freilich das Urtheil hiedurch
einigermaßen erschwert wird, Reste eines solchen deutlich zu sehen
glaube. Noch einmal begegnet in der Inschrift die Verbindung ' der
Buchstaben PA Z. 12 in INCOMPARX ; während aber hier der
linke Fuß des A sich noch ein wenig unter die Rundung des P
schiebt, steht Z. 7 der linke Fußpunkt des A vom Fußpunkt des
zweiten P noch eher etwas weiter ab (18 Mm.) als die beiden P unter-
einander (16 Mm.). Da auch die Gemination des Endconsonanten der
Abkürzung zur Bezeichnung der Pluralform auf einer Inschrift dieser

5) Nachtrag während des Druckes: Wie Dessau unter n. 2594 seiner
schönen Sylloge mittheilt, hat Mommsen vielmehr Azinas und Proclus als Cognomina
angesehen: barbarum alterum, alterumRomanum. Erweisen lässt sich diese Vermuthung
natürlich nicht; gegen sie spricht, was ich oben ausgeführt habe. Aber auch wenn
sie unanfechtbar wäre, gienge diese Inschrift für den Zusammenhang meines Auf-
satzes nicht verloren, da der Ursprung des 'Cognomens' Azinas nicht gut anders als
aus einem Ortsnamen erklärt werden kann.

6) Ich bemerke bei dieser Gelegenheit, dass C. I. L. VI 2386, Fig. b, rechtes
Stück, mit 2388, 29 S. 868 identisch ist.

7) Ich füge aus ihm hinzu, dass Z. 3 E Q__^ R ? steht.
 
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