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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 16.1893

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Bormann, Eugen: Epigraphische Funde
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https://doi.org/10.11588/diglit.12273#0227
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Schluss von Z. 4 scheint N , also Ligatur von N und I ziemlich sicher.
— Z. 6 Schluss stand nach V vielleicht ein kleines s ■ wie zu Ende
von Z. 8. — Am Schluss von Z. 7 ist GA zu sehen und an oder
nach dem A trotz der leidlichen Erhaltung der Fläche kein weiterer
Buchstabenrest; es ist daher wohl Gavius, nicht Calvins zu verstehen.
Das S ist unförmlich. — Z. 9 zu Anfang sind die Reste von S nicht
zu erkennen. — Weiter sieht man etwa DD-, vielleicht ist es mög-
lich; den zweiten Buchstaben für ein D zu halten und zu lesen d(o-
num) d(ederunt). Z. 10 enthielt wohl die Zeitbestimmung durch ein
Consulat, worüber ich sofort sprechen werde, Z. 11 eine andere Zeit-
bestimmung durch die- fungierenden Priester. Diese Zeile ist zu An-
fang und am unteren Ende etwas zerstört; immerhin glaube ich
SL-h-C-^ \." O • E T C RI S P O mit ziemlicher Sicherheit gelesen zu
haben. Vorher war Platz für sub.

In Z. 10 habe ich die oben gegebene Lesung

/ COMMC J.O-/.REL lod-
erst nach längerer Bemühung gefunden. Völlig sicher ist davon nur
CO MM und der Schluss CK°, aber C K.ELI doch wahrscheinlich,
während allerdings die Ergänzung des sichtbaren /• R zu AR bei der
anscheinend guten Erhaltung der Oberfläche nicht unbedenklich ist.
Immerhin kann die Lesung COMMODO MELIOCoS als den
Resten entsprechend bezeichnet werden und ist der sachliche Anstoß
derselben nicht zu schwer. Dass, wenn der Kaiser Consul ist, bei der
Datierung der andere Consul ausgelassen wird, findet sich öfter. Kaiser
Commodus ist 7mal Consul gewesen, in den Jahren 177 und 179 und,
nachdem er im Jahre 180 Alleinherrscher geworden war, wieder 181.
183. 186. 190. 192. Das Weglassen der IterationszifFer war selbstver-
ständlich und nothwendig bei seinem ersten Consulat, aber dies und
das zweite kann nicht gemeint sein, da damals zwei Augusti herrschten
und die Formel in Z. 3 hätte lauten müssen pro sal(ute) Augg. —
Aug(ustorwm), nicht Aug. = Aug(usti). Aber das dritte Consulat des
Commodus war sein erstes als Alleinherrscher, und es ist daher bei diesem
das Weglassen der Iterationsziffer weniger anstößig. Ein gleiches gilt
vielleicht für die Stellung Commodo Aurelio, für die ich keinen weiteren
Beleg kenne. Bis dahin hatte geherrscht Marcus Aurelms Antoninus, es
war gefolgt ein anderer Aurelius, der gleichfalls seitdem den Vornamen
Marcus führte, mit dem Cognomen Commodus; es wäre also der den
neuen Herrscher von dem früheren unterscheidende Namenstheil vor-
angestellt. Wenn demnach die Fassung von Z. 10 unter der Annahme
begreiflich wird, dass das Jahr 181 bezeichnet werden soll, so wird
dieser Ansatz durch die Erwägung bestätigt, dass damals, zu Anfang
 
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