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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 16.1893

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Bormann, Eugen: Epigraphische Funde
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https://doi.org/10.11588/diglit.12273#0228
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der Alleinherrschaft des Commodus, eine Fülle von Widmungen zu
seinem Wohl, besonders unter den obwaltenden Verhältnissen, in Car-
nuntum kaum gefehlt haben kann. Als Kaiser Marcus Aurelius An-
toninus im Jahre 180 starb, war er seit einigen Jahren in diesen
Gegenden, und sein Sohn Commodus, der nun Alleinherrscher wurde,
war bei ihm gewesen. Einige Zeit verweilte dieser noch hier, bis er
mit den Markomannen und Quaden seinen Frieden machte, um im
Triumph nach Rom zurückzukehren. Begreiflich, dass damals in der
Hauptstadt der Provinz Widmungen für das Wohlergehen des Kaisers
zahlreich waren. Zu diesen möchte ich also die vorliegende rechnen
und die eben besprochene Basis G, die, wie gesagt, zwischen 180 und
191 fällt.

Die Weihenden auf unserer Ära sind Persönlichkeiten, die bei
dem Heiligthum Functionäre waren, die beiden ersten curatores, der
dritte ein scriba. Analogien zu beiden Stellungen bieten die aus dem
Heiligthum des Juppiter Dolichenus auf dem Aventin in Rom stam-
menden Inschriften C. I. L. VI 406 ff., von denen n. 406 die Erwähnung
eines curator tempuli enthält, während n. 407 datiert ist sub scriba
Fonteio Eutycho.

Die übrigen Inschriften des Heiligthums enthalten nichts, was an
sich eine genauere Zeitbestimmung ermöglichte. Aber der Eindruck,
den die einzelnen machen, ist durchaus der Annahme günstig, dass sie
wesentlich gleichzeitig sind. Man wird also nach dem Ausgeführten
der Ansetzung der Einrichtung und Ausstattung des Heiligthums zu
Anfang der Alleinherrschaft des Commodus in den Jahren 180. 181
ziemliche Wahrscheinlichkeit zusprechen dürfen.

Die von mir in dieser Zeitschrift XII S. 171 (jetzt auch C. III
S. 11140) publicierte Inschrift, die, wie es scheint, eine Widmung an
Juppiter Heliopolitanus und Venus Victrix zum Wohle des Commodus
enthielt und die im Lager von Carnuntum gefunden wurde, kann sehr
wohl derselben Zeit angehören, nur mangeln bei ihr bestimmte An-
zeichen.

Ich gebe jetzt die übrigen inschriftlichen Denkmäler unseres
Heiligthums. Das hervorragendste ist die Platte E (abgebildet S. 183,
vgl. S. 182), hoch 1-55, breit unten 0*68, dick etwa 0-20—25, die in
Hochrelief das Bild des auf dem Stiere stehenden Gottes zeigt, und
deren vom Relief nicht eingenommene Fläche blau bemalt war und
in sorgfältig eingehauenen roth bemalten Buchstaben folgende In-
schrift4) trug:

4) Jetzt auch gedruckt C. 1. L. III S. 11129.
 
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