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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

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Domaszewski, Alfred von: Zur Laufbahn des Ulpius Amandianus
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https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0042

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Zur Laufbahn des Ulpius Amandianus,

(Mittheilungen X S. 19.)

In meiner Erläuterung dieser wichtigen Inschrift (C. I. L. III
Suppl. 11135) habe ich zwei Irrthümer begangen, die zu berichtigen
umso nothwendiger ist, als das Problem, das icli anfangs nicht zu
lösen vermochte, äusserst schwierige Fragen des römischen Heerwesens
berührt. Von Mommsen brieflich darüber belehrt, dass in Zeile 11
und 12 librarius numeris zu lesen ist, sah ich später, dass diese Er-
klärung durch die Mainzer Inschrift Brambach 1086 mensor frumenti
numer(is) gesichert wird. Die Erkenntnis, dass den auf nationaler
Grundlage ausgehobenen numeri die Verwaltungschargen aus den
. Legionen zugetheilt wurden, wirft ein interessantes Licht auf diese
barbarischen Truppenkörper. Die Kunst des Schreibens und Rechnens
war unter diesen Palmyrenern, Brittonen und wie sie sonst heissen,
wenig verbreitet. Deshalb erhalten sie auch das Commando nicht durch
eine Tessera, sondern mündlich: Hygin § 43 ut viva tessera suo vocabulo
citationis audiant, nicht lateinisch, sondern in ihrer eigenen Sprache.
Die zweite dunkle Angabe der Inschrift, dass der optio an Rang über
dem signifer steht, während das Rangverhältnis sonst umgekehrt ist,
erklärt die Inschrift, welche Skorpil in dieser Zeitschr. XV S. 209
n. 80 (daraus C. I. L. III Suppl. 12411) veröffentlicht hat: L. Valerius^
L. f. Proclus mit. leg. V M\accdonicae), b(eneftciarius\ lega\ti), opt(io) ad
spe(ni) ordin(is), 7 leg. eiusd(em) u. s. w. Obwohl wir den Rang des
beneficiarius legati nicht kennen, so zeigt doch die Analogie der haupt-
städtischen Truppen,1) dass er über dem signifer gestanden haben wird.
Wenn doch Proclus von dieser Stelle zum optio ad spem ordinis vor-
rückt, so ist dies dasselbe Verhältnis wie bei Amandianus. Auch dieser
ist als candidatus zum Centurionat ([ualificiert und somit aus seinem
regelmässigem Rangsverhältiiis emporgehoben.

Heidelberg. v. DOMASZEWSKI

!) Dem beneficiarius legati entspricht in den hauptstädtischen Truppen der
beneficiarius subpraefecti, dessen Bangsverhältnis bereits Kellermann aus der grossen
Liste d. Vigiles C. YI 1056. 1057 richtig erschlossen hat.

Archäologisch-epigraphische Mittheilungeii XVII, 1.

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