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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

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Wilhelm, Adolf: Zu griechischen Inschriften, [4]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0046
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37

eingehe; die Vermuthung, die ich Z. 20 nur beispielsweise und mit
Vorbehalt einsetze, hat gegen sich, dass sie eine Yerschreibung oder
irrthümliche Lesung (T für I) voraussetzt.

Der Wunsch, die Mittheilung meiner Ergänzungen nicht länger
zu verschieben, veranlasst mich weitere Ausführungen über die Verträge
der Könige Philipp und Alexander mit den griechischen Staaten, wie
sie in diesem Zusammenhange angebracht wären, vorläufig zu unter-
drücken. Dass es sich in unserer Urkunde nicht um einen Vertrag mit
Alexander dem Grossen, sondern mit König Philipp handelt, wird durch
die gesicherte Herstellung von Z. 10 klargestellt.

IL

In dem Psephisma für Thrasybulos, den Mörder des Phrynichos,
CJA I 59, Dittenberger Syll. 43 ist der die Verleihung des Bürgerrechtes
betreffende Zusatzantrag des Diokles noch nicht befriedigend hergestellt.
Z. 14 ff. AicaXsc; EiTus • | [ta [j.ev aXXa za-Q-a-sp zsi ßoXet] ' eivai 8e öpaao-
j [ßoX —■ 20 Stellen — x]at tpporcpia«; hö|[— 25 Stellen —]v Kai taXXa
%tX. Kirchhoffs Ergänzung hat der Herausgeber der Sylloge mit Recht
verworfen; aber auch sein Vorschlag scheint nicht völlig glücklich.
Dittenberger vermuthet, der Steinmetz habe durch Auslassung einiger
Worte der Formel gesündigt und statt eivai ©paaoßooXov 'A^/jvatov xai
e£eivat aoTan ypd^aa&ai cpoXyjc neu oYjfxoo xat cppatpiac fälschlich nur Eivai
8s ©paa6[ßoXov 'A&svaiov cpoXe? xat oijxo xlai cppatpiac hö[v av ßoXsxat, töv
xaTa töv v6[jlo]v gesetzt. Eine praeclara emendatio nach Arm. M. Dittmar
Leipziger Studien XIII 172, der freilich den Zusatz tmv %ctxa töv vöjxov
(welcher sich ähnlich nur in Psephismen späterer Zeit findet) für
sicherlich irrig erklärt. Davon abgesehen ist Dittenbergers Herstellung,
schon weil sie ein erhebliches Versehen des Schreibers voraussetzt/)
bedenklich. Für die erste Lücke glaube ich allerdings an seiner Er-
gänzung 0paa6[ßoXov 'Afrevaiov cpoXs? vm 8e|xo >c]al %tX. festhalten zu
sollen, wenn auch diese Worte zwei Stellen mehr beanspruchen als
strenge genommen zur Verfügung stehen; für die zweite Lücke dar!

*) Ein Irrthum anderer Art ist in dem von mir in dieser Zeitschrift XV S. 4
behandelten Psephisma CJA II 87 Z. 19 ff. anzunehmen. Vermuthlich durch die
unmittelbar vorhergehenden Worte tun] ypa|Xfj.aTeI [r?js ßoX^i; verführt, hat der Stein-
metz in der Formel kXeofl-ai ol xa]l rcpeoßeorfjv [Iva avSpa ISmutyjv :tJ v ßoX*}jV
[A&]y][vgcuj>v v.tX. geschrieben statt des allein möglichen tov Stj^ov, vergl. Kaibel,
Stil und Text der icoX. Att. 210. Ganz ähnlich CJA II 181 'ExevßpoW KXeu>vatu>t
rü>i rcpo£evu>i tüu \a-'jryjjq -q jcpo^svta, wo es nach Dittenberger Observationes
epigraphicae (Ind. lect. Hai. 1885/86 p. X) nothwendig lüt jEpofdvu>'. heissen muss.
 
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