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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

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Mommsen, Theodor: Zu der Inschrift von Tropaea
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https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0123

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Zu der Inschrift von Tropaea

(oben n. 52 S. 109).

Die Inschrift von Tropaea in Medermoesien, welche die Namen
der beiden Präfecten des Praetorium Petr(onius) Annianus und Julius
Julianus nennt, ist zusammenzustellen mit dem in den donatistischen
Acten erhaltenen Erlass derselben Beamten 1) ( ed. Dupin p. 293 ), der die
Inschrift trägt: Petronius Annianus et (Julius ist ausgefallen) Iulianus
Domitio Celso vicario Africae und die Unterschrift: IUI Je. Maias
Treviris. Die Zeitbestimmung ergibt sich theils aus den anderweitig für den
Yicariat des Celsus vorliegenden Daten, über die Pallu de Lessert
vicaires et eomtes d'Afriqiie p. 47 fg. 165 gehandelt hat, theils aus der
sonst bekannten Keine der praefecti praetorio. An Celsus gerichtete
datierte Rescripte besitzen wir zwei, das eine (C. Th. 9, 18, 1 -
C. Iust. 9, 20, 16) vom 1. Aug. 315, das andere (C. Th. 1. 22, 1 -
Inst. 1, 48, 1) vom 11. Jan. (Aug. nach Just.) 316; er ist angetreten
nach dem 1. Aug. 314 und abgetreten vor dem 10. Nov. 316, da für
beide Daten andere Vicare genannt werden. Also fällt jener die
Donatisten betreffende Erlass zwischen diese beiden Tage und demnach
auch die Function jener Präfecten in die gleiche Zeit. Andrerseits
kennen wir aus diesen Jahren folgende praefecti praetorio:2)

Euagrius nach den Erlässen aus Xaissus 18. Sept. (C. Th. 14, 8, 1)
und Murgillum 18. Oct. 315 (C. Th. 16, 8, 1), also sicher auf
Constantin zu beziehen.

Leontius 26. Juli 317 (C. Th. 9, 22, 1) ohne Ortsangabe, aber
wahrscheinlich auch constantinisch.

Rufmus, seit 27. April 319 als Präfect Constantins öfter genannt.

v) ed. Dupin p. 293. Die leichtfertige Verdächtigung- dieses Documentes durch
Seeck (Anfänge des Donatisnuis in der Zeitschrift für Kircliengeschichte Band X
S. 551) ist hereits mehrfach von deutschen und französischen Gelehrten abgewiesen
worden und kann nach Auffindung der correlaten Inschrift bei Seite gelassen werden.

2) Der Erlass C. Th. 8, 4,1 an den ppo Constantius ist nicht vom 28. April 315,
sondern sicher erst nach Licinius Sturz ergangen.
 
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