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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

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Hartmann, Ludo Moritz: Über den römischen Colonat und seinen Zusammenhang mit dem Militärdienste
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https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0143
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130

einzigen Mittelpunkt in einer Villa zu Schäften. Vollends, wenn es sich
um grosse Saltus handelte;, die erst urbar gemacht werden sollten,
gieng die Bewirtschaftung von einem Hofe aus. Während nun das
umliegende Gebiet in Kleinpachtungen an den populus plebeius zer-
schlagen wurde, bewirtschaftete den Hof der Gutsherr seihst mit
seinen Sclaven oder sein Stellvertreter, der vülicus oder auch ein
Grosspächter, und Hess wohl auch hier den Markt für seine Colonen
abhalten, wenn er, wie es oft geschah, auch die Marktgerechtigkeit
erlangt hatte.20) Die Arbeit aber, die für das Hofland zu verrichten
war, sowie Arbeiten, die im Interesse des ganzen Gutsbezirkes ge-
schehen mussten, wurden durch die Frohnden der Colonen geleistet.
Ich will auf diese höchst wichtigen Verhältnisse nicht näher eingehen,
da sie von Mommsen klar auseinandergesetzt worden sind und da
Mommsen auch den juristischen Ursprung der Frohnden der Colonen
in der Exemption der grossen Grundherrschaften aus dem Municipal-
verband und der Gleichstellung jener mit den vom Municipium in
seinem Bereiche verlangten Diensten gefunden hat.211 Nur darauf will
ich ausdrücklich hinweisen, wie sehr diese Wirtschaftsform dazu ge-
eignet war den Colonen, der halb Arbeiter, halb Pächter war, in eine
strenge wirtschaftliche Abhängigkeit von seinem Grundherrn zu bringen.

Es ist natürlich, dass sich die Masse der Bauern, die in der
ersten Kaiserzeit nach Arbeit und Pacht drängte und nicht, wie heute,
einen Abfluss nach der Industrie fand, den wenigen den Landbesitz
fast monopolisierenden, capitalskräftigen Grundherren gegenüber in einer
üblen wirtschaftlichen Lage befand, die von den Mächtigen ausgenützt
wurde. Von vorneherein sind ihnen wohl allzu schwere Lasten auf-
gebürdet worden, die zur Überschuldung führten und infolge des Pfand-
rechtes ihres Gutsherrn an ihrer Habe sie in noch grössere wirtschaft-
liche Abhängigkeit brachten; kann doch schon Martial über das
Colonen elend der Zeit spotten. Dies brachte wieder einen Rückschlag
mit sich; da auch mit der vollständigen Auskaufung des italischen
Bauers die Ergänzungsbezirke für die landwirtschaftliche Reservearmee
verschwanden) hatten die italischen Grundbesitzer, wie wir aus einem
Briefe des jüngeren Plinius ersehen, sich bald wieder über einen Mangel
an Arbeitskräften zu beklagen, und wenn es schon früher als praktisch
gegolten hatte, die Söhne als Colonen auf den von ihren Vätern be-
wirtschafteten Äckern zu lassen, so hatten jetzt die Grundbesitzer ein

20) Sueton Claud. 12; Plin. ep. V 4; Eph. ep. II p. "271 (SC. de nundinis
saltus Beguensis vom J. 138).

21) Vergl. Mommsen a. a. 0. S. 406; lex col. Jul. Gen. c. 98. Dazu jetzt auch
Weber, a. a. 0.
 
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