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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

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Bormann, Eugen: Die Grabschrift des Dichters Pacuvius und des L. Maecius Philotimus
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https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0242

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229

wie der Augenschein lehrt, zuerst weggelassen war, ist nicht befremd-
lich, da der offizielle Gebrauch der Cognomina erst allmählich häufiger
wurde. Nachgetragen ist es vielleicht als die voranstehende Zeile
eingegraben wurde.

Die Form dieser Zeile ist dadurch bedingt, dass Z. 2 (8) und 3
(9) schon da standen.2) Sonach sind in dem Grabmal zuletzt bestattet
ein Freigelassener L. Maecius L(uci) liibertus) Sdlvius und ein Peregrine
Manchas(?) Manchae filius; ersterer könnte ein collibertus des Philotimus
oder auch dessen Ubertus sein; das Verhältnis des letzteren ist unsicher.

A'ielleicht ist gleichzeitig in der folgenden Zeile das Cognomen
zugefügt, weil mittlerweile das Fehlen des Cognomen, wenigstens bei
den Freigelassenen, immer ungewöhnlicher geworden war und weil die
Zeilen damit eine grössere Regelmässigkeit erhielten. Dabei ist, während
in der Hauptinschrift, entsprechend dem älteren, etwa 100 v. Chr. ins
Schwanken gekommenen Gebrauch, die griechische Aspirata <I> durch
die Tennis wiedergegeben ist, hier der jüngere Gebrauch befolgt, aber
irrig, da der griechische Xame nicht 'Eflmpoc lautet.

Die Grabschrift des Philotimus selbst ist. von dem Theile abge-
sehen, der den Namen des Verstorbenen enthält, fast identisch mit der
aus Gellius bekannten Grabschrift des Tragoediendichters 31. Pacuvius,
der nach der Überlieferung etwa 220 v. Chr. in Brundisium geboren
wurde, dann in Pom lebte, aber in höherem Alter nach Unteritalien
zurückkehrte und um 132 in Tarent starb. Ich setze das ganze Capitel
von Gellius I 24 nach der Ausgabe von Hertz her.

1. Triam poetarum inlustrium epigrammata, Cn. Naevii, Plauti,
M. Pacuvii, quae ipsi fecerunt et incidenda sepulcro suo reliquerunt,
nobilitatis eorum gratia et venustatis scribenda in bis commentariis
esse duxi.

2. Epigramma Naevi plenum superbiae Campanae, quod testimo-
nium esse iustum potuisset, nisi ab ipso dictum esset:

Inmörtales mortdles si forrt fas flere,
Flerent divae Camenae Naevium poetam.
Itäijxe pöstquam est Orclii trdditüs thesaüro,
Obliti sunt Romae loquier linguä Latina.

-) Ein noch deutlich erkennbares Zeichen der Rücksichtsnahme auf die dar-
unter stehende Zeile ist, dass der Steinmetz in dem Anfangsbuchstaben M des ersten
MAXCHAE den letzten Strich auffallend weit rechts und unten etwas gebogen
geführt hat. um nicht auf das darunter stehende und etwas hoch emporragende L
zu stossen.
 
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