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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 18.1895

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Szántó, Emil: Zur Politik und Politie des Aristoteles
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https://doi.org/10.11588/diglit.12277#0161
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151

Zur Politik und Politie des Aristoteles.

Die Zweifel, die gegen die Echtheit der aristotelischen nofoxela.
'A&TjvattoV erhoben worden sind, seheinen glücklicherweise verstummt
zu sein; ob sie ein Ungefähr wieder wecken wird, steht dahin. So
wäre es denn im gegenwärtigen Augenblick ein überflüssiges Beginnen,
jene vorgebrachten Argumente, die sich auf eine angebliche Divergenz
der politischen Anschauungen in der Politik und der TcoXttsia 'Aihjvaiwv
stützen, mit Rücksicht auf die Echtheitsfrage neu zu prüfen. Aber die
litterarische Frage wird man sich vorlegen dürfen, ob nicht (Tedanken,
beziehungen zwischen den beiden Schriften bestellen und Überein-
stimmungen politischer Überzeugungen constatiert werden können. Die
Abfassung beider Schriften fällt in die letzten Lebensjahre des Aristoteles,
und weit auseinander können sie sicher nicht liegen, wie immer die
Frage der Priorität gelöst werden mag. Man darf daher mit Sicherheit
sagen, dass so gut als Divergenzen in der Erzählung historischer That-
sachen zwischen den beiden Schriften bestehen können, weil selbst
während des geringsten Intervalles der Autor seine Ansicht geändert
haben kann, so sicher Verschiedenheiten des politischen Bekenntnisses
ausgeschlossen sind, das ein gereifter Denker, der die Materie wieder-
holt überlegt hat, innerhalb eines kurzen Zeitraumes in jenem Lebens-
alter nicht geändert haben kann. Mit gleicher Sicherheit wird man aber
behaupten dürfen, dass Aristoteles in einer Schrift über die Verfassung
Athens seinen politischen Überzeugungen einen, wenn auch durch den
Zweck der Schrift wesentlich eingeschränkten Platz gegönnt haben
muss. Es ist nicht denkbar, dass in der Politie nirgends etwas von dem
Schatz politischer Einsicht und Überlegung durchbricht, der in der
Politik aufgehäuft ist.

Gleich beim Beginne des Echtheitsstreites ist auf ein solches
Hervorbrechen eines politischen Werturtheils inmitten einer trockenen
Aufzählung hingewiesen und ein innerer Widerspruch der betreffenden
Stelle mit der Politik behauptet werden. In der Aufzählung der athe-
nischen Verfassungen im XLI. Capitel der Politie wird nämlich die
 
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