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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 18.1895

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Szántó, Emil: Zur Politik und Politie des Aristoteles
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https://doi.org/10.11588/diglit.12277#0162
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elfte dieser Verfassungen, die nach dem Sturz der Dreissig eingerichtete,
als die eigentlich demokratische charakterisiert, in welcher das Volk
alles durch seine Beschlüsse und gerichtlichen Urtheilc seihst ordnet
und diese Verlassung mit einem auffälligen Lob bedacht, das sich
wesentlich auf die Erfahrungsthatsache stützt, dass "Wenige leichter zu
bestechen seien als Viele.1) Das schien einen Widerspruch zu enthalten
gegen die bekannte Abneigung, die Aristoteles in der Politik wiederholt
gegen die Demokratie und namentlich gegen die Form derselben aus-
spricht, in der das Volk schlechthin alles ordnet. Es wurde zwar
dagegen eingewendet, dass jene Worte in der Politie nicht ein absolutes
Lob der Demokratie bedeuten, sondern nur ein relatives, insoweit die
Demokratie eine gegebene Verfassung ist. Aber man kann weiter gehen.
Die Stellung des Aristoteles der Politik gegenüber der Demokratie ist
überhaupt mit der blossen Verwerfung dieser Verfassungsform nicht
hinreichend gekennzeichnet. Die ganze Politik zerfällt ja bekanntlich
in die zwei Theile der Lehre vom besten Staat und der Lehre vom
bestehenden Staat. Im besten Staat ist für die Demokratie natürlich
kein Platz, aber dieser ist ein unerreichbares Ideal, mit dem sich der
praktische Politiker überhaupt nicht abzugeben hat. Im gegebenen Staat
werden zwar die richtigen Verfassungen (hp&aC) von den Ausschreitungen
derselben (racps%ßdasi<;) unterschieden und die Demokratie den Aus-
schreitungen zugezählt. Aber auch in dieser Untersuchung sind zwei
Betrachtungsweisen zu unterscheiden. Die eine, die man die ethische
nennen möchte, scheidet die Verfassung nach ihrem sittlichen Werte,
und nur von diesem Standpunkte aus ist die Theilung in richtige Ver-
fassungen und Ausschreitungen statthaft. Die andere Betrachtungsweise
ist die historische und beurtheilt die Verfassungen nach ihrer Entstehung
und thatsächlichen Existenz. Von diesem Standpunkte aus ist die
genannte Theilung völlig zu verwerfen, denn gerade diejenige Verfassung,
deren Ausschreitung die Demokratie ist, nämlich die Politie im engeren
Sinne, gilt als eine Mischung von Oligarchie und Demokratie, setzt also
zwei Verfassungen, die zu den Ausschreitungen gehören, entweder
zeitlich oder begrifflich voraus. Zudem sind die richtigen Verfassungen
alle unhaltbar, speciell die Politie steht auf der Schneide, kann nur bei
fortwährender Balancierung erhalten werden und läuft beständig Gefahr,
in Oligarchie oder Demokratie überzugehen. Daher kommt es, dass in

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