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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 19.1896

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Gurlitt, Wilhelm: Pettauer Antiken
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https://doi.org/10.11588/diglit.12266#0019
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keines Beweises, dass es sieh um eine Weihung an die Nutrices handelt
und dass die unter dem Kelief angebrachte Inschrift zu ergänzen ist:
[Nutr(icibus) Au]g(ustis) sacr(um) p(r)o sahi \ [te Secu]ndines u. s. w. —
Zu demselben Typus gehörte vielleicht ein Relief mit Inschrift aus
Pettau (32 CIL III n. 4047 vgl. S. p. 1746. 2279), von dem eine
Zeichnung im Codex Augustanus des Peutinger n. 656 fol. 44', im Codex
des J. J. Boissard von S. Germain n. 1078 p. 489, jetzt in Paris (dar-
aus veröffentlicht: Montfaucon L'antiquite expliquee en figures Suppl. II
tah. 33) und dem Codex desselben Boissard im steiermärkischen Landes-
museum zu Graz n. 1007 fol. 9 erhalten ist.4) Dargestellt ist auf der
mir vorliegenden Zeichnung in der Grazer Handschrift links eine weib-
liche Gestalt mit entblösstem Oberkörper und Kopftuch, die in der ge-
senkten Eechten eine Kanne trägt, während sie mit der Linken der
Sitzenden einen Apfel entgegenstreckt; von ihren Füssen, die mit Schuhen
bekleidet sind, ist nur der rechte sichtbar, der linke ist durch einen
viereckigen Altar verdeckt, der zwischen ihr und der nächsten Figur
angebracht ist.5) Diese (C) sitzt auf einem sehr reich verzierten Throne
mit gedrehten Füssen, breiter, anscheinend steinerner Sitzplatte und
geschwungener Lehne, die an den Seiten mit herabschiessenden Del-
phinen geschmückt ist. Auch sie trägt ein Kopftuch, auch ihr Ober-
körper ist entblösst; auf dem Schoosse hält sie mit beiden Armen ein
Wickelkind. Das Bclicf ist auf der Abbildung ringsum mit einer tadellosen
rechteckigen Einfassung versehen; dennoch ist es nicht unwahrscheinlich,
dass nach Analogie von 31 das Relief rechts, wie jenes links, ab-
gebrochen war und hier noch eine Figur zu ergänzen ist, so dass C in
die Mitte rückt. Schwierigkeiten bereitet bei dieser Annahme nur die
Inschrift. Ihr Anfang fehlt mit der Weihung an die Nutrices Augustae,
die also entweder auf dem oberen Rand des Beliefs (vgl. 6) oder auf
dem Altare (vgl. unten 35. 36') stand und von den Abschreibern über-
sehen wurde. Dagegen sind die Zeilenenden, namentlich zweifellos bei
Z. 1, rechts vollständig. Man müsste also, wenn man rechts noch eine
Figur ergänzt, annehmen, dass die Inschrift in ungewöhnlicher "Weise
angeordnet war und sich nicht über die ganze verfügbare Breite der
Tafel erstreckte.

*) Moinmscn zu der Inschrift und Conze a. a. 0. S. 13. Im Stockholmer Codex
des Boissard (n. 38 vgl. CIL III S. p. 1808) fehlt nach gütiger Mittheilung R. von
Schneiders diese Zeichnung. Der Stein selbst soll nacli Angabe Knabls im Jahre 1855
zerstört worden sein.

5) Mommsen zu der Inschrift schildert die Haltung der rechteu Hand dieser
Figur anders mit den Worten: „dextra liijuorem in aram effundens". Ich vermuthe.
dass diese Angabe auf den Augsburger Codex des Peutinger zurückgeht. Auf die
Einzelheiten der Boissard'schen Zeichnungen ist, wie der Vergleich derselben mit er-
haltenen Monumenten zeigt, überhaupt kein Vcrlass.
 
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