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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 19.1896

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Bormann, Eugen: Inschriften aus Umbrien, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12266#0131
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zu po[ntem oder po^ripm schwer glaublich ist, die zu po[rticutn (oder
einer anderen Form desselben Wortes) mindestens sehr wahrscheinlich,
und fast ebenso in der mittleren Zeile des kleineren Stückes rechts die zu
staltuis. Weiter lehrt das runt vor po, dass von den Verdiensten meh-
rerer Personen die Kode ist. Ich hatte die Stücke bereits im Anhang
von Band XI unter den wenigen meertae ex Umbria', Inschriften unbe-
kannter Herkunft, zum Abdruck gebracht Dass die Inschrift nicht aus
Pesaro selbst stammt, ergab sich daraus, dass Olivieri in dem Hand-
exemplar seiner 'Marmora Pisaurensia', in dem er fast bis zum Tage
seines Todes jede aus Pesaro neu zum Vorschein kommende antike
Inschrift eintrug, diese nicht verzeichnet hat und dass er in seinem
Hause sie unter den auswärtigen hatte in die Wand einfügen lassen.
Dass sie ferner nicht aus Kom stamme, schien der Augenschein zu
lehren. Neuerdings glaube ich bemerkt zu haben, dass die Persönlichkeit,
der unsere Inschrift gilt, anderswoher bekannt und damit auch die
Herkunft der Inschrift gegeben ist.

Unter den hervorragenden Männern vom Ende des ersten Jahr-
hunderts nach Christus ist uns C. Salvius C. f. VeHina | Liberatis
Nonius BussKS, wie er mit vollem Namen heisst, bisher aus dem
jüngeren Plinius und aus Sueton, ferner aus den Protokollen des
Collegiums der Arvalen und aus zwei Inschriften von Urbisaglia in
Picenuni bekannt. Die Protokolle der Arvalen lehrten, dass C. Salvius
Liberalis Nonius Bassus am 1. März 78 infolge eines Schreibens von
Yespasian in das Collegium der Arvalen aufgenommen wurde und dass
er in den Jahren 81.86.87.101 an Sitzungen desselben theilnahm. An
diesen Stellen wird er immer C. Salvius Liberalis genannt. Die Schrift-
steller, Sueton und Plinius, rühmen ihn als Sachwalter, Sueton Vespas.
c. XIII unter Yespasian, Plinius II 11. 17 für das J. 100 als Yerthei-
diger des Marius Priscus (gegen des Liberalis Verteidigungsrede war
die Anklagerede des Tacitus gerichtet), und III 11, 36 für das J. 101; an
der ersten Stelle nennt er ihn vir $nbtilis dispositus acer disertus, an der
zweiten vehemens et disertus. Ausserdem ersehen wir aus einer anderen
Stelle des Plinius III 9, 32 (tamqwun apud iudicem sub Domitiano Satoi
Liberalis accusatoribus adfuisset), dass er unter Domitian angeklagt war,
vielleicht ist er damals verbannt worden.7) Weiteres lehren uns die

7) Diese nahe liegende Vermuthung Borghesis, die dadurch eine gewisse Be-
stätigung erhalten hat, dass Liberalis in den Protokollen der Arvalen zwischen 87
und 101 nicht vorkommt, obwohl wir jetzt die der Jahre 89. 90. 91 grossentheils
haben, ist neuerdings im Laufe der Untersuchungen über die Zeit und die Art der
Stellung, die Liberalis in Britannien hatte, bestritten worden, seheint sich aber zu
behaupten, vgl. die letzten Darlegungen von St. Gsell essai sur le regne de l'empereur
Domitien (1894) p. 311. 140.
 
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