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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 19.1896

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Heft 2
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Rostovtzeff, Michael Ivanovitch: Eine neue Inschrift aus Halikarnass
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https://doi.org/10.11588/diglit.12266#0142
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132

in dem Schreiben Frontos ad Marcnm IV 34 (Naben erwähnt und in
der Inschrift VI 8588 condluctor) ITH j). Afr. genannt wird, und der in
der Inschrift VIII 997 'litteris magnis et honis saeculi fere II exenntis'
genannte T. Julius Perseus.

Asien war das Stammland der grossen Gesellschaften; diese sind
ausser durch die Zeugnisse von Schriftstellern, besonders Cicero, auch
durch Inschriften bezeugt (s. oben). Die einzige datierte (C. III 7153)
gehört dem Jahre 26 n. Ch. an; die beiden anderen werden wohl nicht
viel später sein. Einen Einzelpächter haben wir schon zu Tiberius Zeiten
in Asien gesehen, der Mindius unserer Inschrift hat wohl auch, da die
beiden irpaf[iateotai sich als seine und nicht der Gesellschaft Sclaven
nennen, die Quadragesima allein gepachtet.

Für die übrigen Provinzen wissen wir über die Geschichte der
Societates wenig. In Ägypten sind die TeX(ßvai) rtsv^Yjxoor^c) Xtp.(svo')c
noch zur Zeit Hadrians im J. 129 durch das von Birch Proceedings
of the society of bibl. archeol. 1882—1883 p. 164 publicierte Ostrakon
aus'Syene bekannt. Dasselbe ergibt die bisher unbekannte Höhe der
ägyptischen Ausfuhrtaxe als 2 Procent.

Für Spanien sind socü quinquagesimae noch im 2. Jahrhundert
durch die Inschrift C. II 5064 bezeugt, wenn Hübners Bestimmung der
Buchstaben als 'saeculi secundi elegantes' richtig ist.

Britannische Publicani sind wohl unrichtig aus den Ziegelstempcln
C. VII 1235 von Mommsen herausgelesen. Viel wahrscheinlicher ist die
Auflösung piublicum) p(prtorii) Brit(anniae) Lon(diniense).

Das Kescript der divi fratres M. Aurel und L. Veras (Dig. 50?
6, 5, 10) spricht wohl auch nur von Einzelpächtern.

Aus dieser Prüfung des Materiales ergibt sich, dass die mit
Tiberius Reformen begonnene Entwicklung allmählich dazu führte, dass
die grossen Gesellschaften der Publicani mehr nnd mehr verschwanden
und an ihre Stelle reiche Privatleute traten, die von den Kaisern als Ersatz
für die derzeit noch nicht mögliche directe Erhebung der Zölle geduldet
waren. Grosse Bedeutung für die Geschichte der Zölle hatten die von
Tacitus ann. XIII 51 berichteten Reformen Neros: 1. ut leges cuiusque
publici occidtae ad id tcmpns proscriberentur; 2. omissas petiiiönes von
ultra anwum resumerent, d. h. die Forderungen, welche die Publicanen
während eines Jahres einzureichen versäumt haben, als nichtig erklärt
wurden; 3. Homae praetor, per provincias qui pro präetore mit consule
essent iura adeersus publicanos extra ordivem reddefent; 4. Bestätigung
der Immunitas des Militärs. Alle diese Maassregeln waren glücklich
gewählt, um die Speculation und das Börsenspiel, den Lebensnerv der
grossen Societates, todt zu machen. Lehrreich ist für uns die dritte
 
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