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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 19.1896

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Heft 2
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Rostovtzeff, Michael Ivanovitch: Eine neue Inschrift aus Halikarnass
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https://doi.org/10.11588/diglit.12266#0145
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135

in Gallien schon fürs zweite Jahrhundert bezeugt. Also würde die Pro-
curatur des Sextius in die letzten Jahrzehnte des zweiten Jahrhunderts
zu setzen sein, voraussetzlich unter die Regierung des Commodus.

So können wir in Gallien die Existenz unserer Procuratoren von
der Zeit der Flavier bis zum Ende des zweiten Jahrhunderts verfolgen.

Ähnliche Schlüsse erlauben die afrikanischen Inschriften.

Die älteste Inschrift, die uns einen kaiserlichen Sclaven im Dienste
des Centraibureaus der IUI p. A. bezeugt, C. VIII 1265610), gehört der
Zeit der Flavier an, einen Aug(iisti) Ub(ertus) proc(urator) IUIp. A. haben
wir aus der Zeit Nervus oder Traians,11) einen anderen, aber viel vorneh-
meren, C. III 3925 aus der Zeit Hadrians.

Oben haben wir festgestellt, dass auch in Afrika später directe
Erhebung eintrat; als an der Spitze derselben stehend müssen wir den
proc(urator) ducen(ariiis) M. Eossius Vitulus (C. VIII 14454) aus Severus'
Zeit wegen seines Gehaltes ansehen. Die Dueenarii waren die vor-
nehmsten unter den Procuratoren (Hirschfeld S. 262; Liebenam S. 125);
unser Rossius steht also dem procurutor stationis Itered'dathim (also
Centralverwaltung C. X4721), demproc. Ponti ctBiihywiae(Ql(j 2509) und
pracscs Sardiniae (CIG 2509) gleich, einen solchen Rang können wir
bei einem Aufsichtsbeamten unmöglich voraussetzen. Es kommt hinzu,
dass der bekannte proc. lllyrwi per lloesiam inferiorem) et Darias
trcs Xenophon (C. III 6575) wahrscheinlich bloss Centenarius war
(Hirschfeld p. 2621); der Unterschied erklärt sich dadurch, dass Rossius
ein ganzes Gebiet unter sich hatte, Xenophon nur einen Theil des
Illyricum.

Wir sahen, dass in Gallien, wie in Afrika zur Zeit der Flavier
proeuratorcs inter maneipes et negotiantes schon bezeugt sind, dass sie
vielleicht zuerst Freigelassene, dann aber jedenfalls überwiegend Ritter
gewesen sind, dass sie unter sich ein Centraibureau (in Gallien zu
Lugudunum, in Afrika zu Karthago) ausser den einzelnen unter praepositi
stehenden Stationes hatten, dass ihre Beamten aber meist Freigelassene

"') Princeps Aug. ser. IUI p. A., was Momnisen als in officio IUI p. A.
erklärt, indem er als Analogien C. II 7347 (wo aber XX her. von vilicus abhängig ist)
und II 1741 anführt. Eine bessere Analogie bietet C. XII 648 Antiochus Caesar(is)
XXXX Gall(iarum)\.

") C. VIII 12655. Dieser Procurator ist freilich sehr auffallend und ich möchte
gerne ein in officio auch liier zwischen Aug. lib. und proc. einfügen. Aber es fehlt
jede Analogie. Der Soterichus der Inschrift C. VI 8589 hat vielleicht mit den IUI
publ. Afr. nichts zu tliun, da das c auch zu provin\c{iae) gehören kann. Ist die andere
Ergänzung richtig, so gehört Soterichus ebenso wie Priscus C. X 6668 in die centrale
Administration.
 
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